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Rechtssicherheit für Notfallsanitäter

Der Bundestag hat die aus Sicht der SPD dringend überfällige Rechtssicherheit für Notfallsanitäterinnen und -sanitäter beschlossen. Damit könnten sie künftig im Notfalleinsatz auch in Abwesenheit des Notarztes oder der Notärztin eigenverantwortlich notwendige heilkundliche Maßnahmen durchführen, ohne gegebenenfalls Strafen fürchten zu müssen.

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Rettungsdienst; Sanitäter foto: pixabay
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„Wenn Notfallsanitäterinnen und -sanitäter gerufen werden, kommt es auf jede Sekunde an.“, betont Dietmar Nietan, Dürener SPD-Bundestagsabgeordneter, „Sie sind oft als Erste vor Ort und müssen daher bis zum Eintreffen des Notarztes anhand ihres erlernten Wissens Notfallpatientinnen und Patienten umfassend versorgen können.“ Bislang konnten sie im Fall von lebensbedrohlichen Zuständen des Patienten ihr Wissens nur auf Anweisung eines Notarztes einsetzen. Sie mussten sich in diesem Fall auf einen rechtfertigenden Notstand berufen und ihr Handeln gegebenenfalls gerichtsfest begründen. „Wir haben diesen Zustand mit Unterstützung von den SPD-Kolleginnen und Kollegen aus Rheinland-Pfalz nun beendet. Denn sie haben im Bundesrat mit ihrer Initiative den Stein ins Rollen gebracht“, ergänzt der Abgeordnete.

Schon bei Beschluss des Notfallsanitätergesetzes hat die SPD-Bundestagsfraktion eine derartige Klarstellung gefordert, die damals aber von CDU/CSU und FDP abgelehnt worden sei. Jetzt sei es gelungen Klarheit zu schaffen. „Von nun an können Notfallsanitäterinnen und -sanitäter eigenverantwortlich heilkundliche Maßnahmen ergreifen. Das ist auch und gerade im Interesse einer bestmöglichen Versorgung von Patientinnen und Patienten unerlässlich“, begrüßt Dietmar Nietan die Änderung des Notfallsanitätergesetzes.

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