Start Nachrichten Während Einbruch geschlafen

Während Einbruch geschlafen

Unbekannte sind in der Nacht auf Montag in ein Wohnhaus in der Andreasstraße in Lich-Steinstraß eingebrochen. Ob und wie viel Beute sie machen konnten, ist bislang unklar. Die Bewohner des Hauses schliefen während der Tat. Das meldet die Polizei. 

137
0
TEILEN
Mit diesem Logo macht die Polizei auf mehr Sicherheit vor Einbrechern aufmerksam. Logo: Polizei
Mit diesem Logo macht die Polizei auf mehr Sicherheit vor Einbrechern aufmerksam. Logo: Polizei
- Anzeige -

Der oder die Unbekannten sind in der Zeit zwischen 23:45 Uhr am Sonntag und 11:30 Uhr am Montag in das Wohnhaus eingebrochen. Sie verschafften sich durch die Haustür Zugang. Ob sie Beute machen konnten, ist bislang nicht geklärt.

Einer der Geschädigten gab im Zusammenhang mit der Tat an, dass am vorausgegangenen Freitag ein angeblicher Mitarbeiter eines Internetanbieters geklingelt habe. Dieser habe einen vermeintlichen Dienstausweis gezeigt. Daraufhin habe der Geschädigte ihn in das Haus gelassen. Dort habe der Mitarbeiter im Keller den Internetanschluss augenscheinlich überprüft und sei dann wieder gefahren. Ob es einen tatsächlichen Zusammenhang gibt, wird derzeit noch ermittelt.

- Anzeige -

Die Polizei bittet Zeugen, die sachdienliche Hinweise zur Tat geben können, sich unter der Telefonnummer 02421 949 6425 bei der Leitstelle zu melden.

Die Polizei rät: Lassen Sie keine Fremden in Ihre Wohnung! Trickdiebe sind erfinderisch und versuchen Sie als „Wasserwerker“, „falsche Kripo-Beamte“ oder Ähnliches zu überlisten! Fragen Sie Unbekannte nach einem persönlichen Ausweis zur Firma, zum Betrieb, zur Behörde oder holen Sie sich Unterstützung bei Ihren Nachbarn. Wenn Personen unangemeldet klingeln, vergewissern Sie sich erst beim Vermieter oder bei den jeweiligen Firmen, ob Handwerker einen Auftrag erhalten haben. Lassen Sie niemanden ungeprüft herein.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here