§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Im Vorführraum des Kulturbahnhofs lebt unter der Regie von Wolfgang Becker der Mauerfall wieder auf und setzt mit Chary Hübner und Christiane Paul ein...
Wer sich beruflich neu orientieren möchte oder auf der Suche nach einem passenden Arbeitsplatz ist, hat am Mittwoch, 4. Februar, die Gelegenheit, potenzielle Arbeitgeber...
Einmal im Monat treffen wir uns zur Redaktionskonferenz, in der wir die nächsten Ausgaben inklusive Titelthema des herzöglichen Magazins besprechen. Dieses Mal ging...