§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Zum zehnjährigen Bestehen hatte die Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen (JEN) eingeladen, um auf Erfolge und Herausforderungen aber auch Perspektiven zu blicken. Arbeitstechnisch sind das gute,...
Für die Gäste, die zum „Tag der Neugier“ am Sonntag, 7. September, im Forschungszentrum per Zug an- und abreisen möchten, hat go.Rheinland 18 zusätzliche...