§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Schule beendet, und dann? Viele Förderschulen des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) suchen für das kommende Schuljahr noch Interessierte für ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und...
Viele ältere Menschen wünschten sich, weiterhin zu verreisen, Gemeinschaft zu erleben und neue Eindrücke zu sammeln, so die Caritas. Gleichzeitig sorgen Unterstützungsbedarfe, fehlende Begleitung...