§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Einen Zeitsprung bietet nicht nur das Pasqualini Zeitsprung Festival an, sondern auch der HERZOG im Museum: Haus- und Hofhistoriker Guido von Büren erläutert in...
Innerhalb von rund acht Monaten hat der Tierschutzverein für den Kreis Düren den Bau eines neuen Katzenhauses realisiert. Mit fünf Räumen einschließlich Außengehegen können...