Start Galerie Galerie 2018 NoiseLess… volljährig

NoiseLess… volljährig

197
0
TEILEN
Mit Musik und Anekdoten reiste die NoiseLess-Schar nach London. Fotos: Volker Goebels
Mit Musik und Anekdoten reiste die NoiseLess-Schar nach London. Fotos: Volker Goebels
- Anzeige -

Lehrreiches und hörenswertes London
„London Calling“: Mit dem 1979 entstandenen Song der Band „Clash“ folgte das Trio „Thin Crow“ dem Ruf der gerade auch für die Geschichte der modernen Musik bedeutenden Weltstadt und entführte ihr Publikum in der voll besetzten Halle des Jülichs Kulturbahnhofes auf eine Reise insbesondere durch die 60er und 70er Jahre. Passend zum „Volljährigen“ der nun 18 Jahre alten NoiseLess-Veranstaltung bescherten sie viel Lehrreiches und Hörenswertes immer nah an den Originalversionen und dennoch mit reichlich Mut zur Lücke. Immerhin mussten sie zu dritt auch die Parts auffangen, die teilweise von wesentlich größeren Gruppen intoniert werden. Dies gelang Sänger Michael Dorp, Gitarrist Michael Rick und Multiinstrumentalist Roger Weitz schlichtweg meisterlich: vom mehrstimmigen Yes-Song „All good People“ über die halb-akustische Power-Interpretation von The Whos „Pinball Wizard“ bis zur virtuosen Aufteilung der Rhythm-Section bei „Come together“ von den Beatles. Zwischendurch schaffte es Michael Dorp immer wieder, Bands und Songs unterhaltsam und pointenreich in den lokalen und geschichtlichen Zusammenhang einzuordnen. Ein Geschenkeschatz für Publikum wie Veranstalter gleichermaßen, der sicher noch auf dem Heimweg für viel Spaß und Erinnerungen gesorgt haben dürfte.

Vielen Dank an Volker Goebels, Haus- und Hof-Fotograf bei den NoiseLess-Konzerten, der dem HERZOG die Bilder zur Verfügung gestellt hat.

- Anzeige -

§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here