Start Magazin Festival Sommerlicher Herbstmarkt im Brückenkopf-Park

Sommerlicher Herbstmarkt im Brückenkopf-Park

Am Wochenende hat im Brückenkopf-Park der Herbstmarkt und das Parkfest stattgefunden. Das (fast) herbstliche Ambiente wurde von zahlreichen Familien und weiteren Besuchern genutzt.

332
0
TEILEN
Foto: Dieter Benner
- Anzeige -

Noch war nicht so wirklich viel zu spüren vom Herbst beim Parkfest mit Herbstmarkt im Brückenkopf-Park. Bei strahlendem Sonnenschein zog es besonders Familien am Wochenende in den Brückenkopf-Park.

Auf dem Markt konnte unter anderem zur bunten Jahreszeit passende Dekoration in allen Farben und Formen erworben werden. Auch die zum Erntedankfest passende Auswahl an Obst und mit lustigen Gesichtern bemalten Kürbisse fehlen nicht. Für das leibliche Wohl war an unterschiedlichen Ständen mit beispielsweise Kaffeespezialitäten, Grillwaren oder Flammkuchen gesorgt.

- Anzeige -

Für die Unterhaltung sorgten unter darüber hinaus die „Swingenden Gärtner“ mit ihrer Musik sowie der Grashüpfer Hauke Schreck. Das Programm wurde von den üblichen Attraktionen, die im Brückenkopf-Park zu finden sind, abrundet.

Fotos: Dieter Benner

TEILEN
Vorheriger ArtikelInformationsveranstaltung zur Weiterbildung
Nächster ArtikelAlkoholisiert den Wagen ausgeparkt
Dieter Benner
Fotografie war schon immer meine Leidenschaft. Mit 12 Jahren machte ich bereits die ersten Schritte in diese Richtung. Vom Beruf als Fotofachverkäufer hat mir damals der Berufsberater abgeraten. Also hab ich erstmal Bauzeichner gelernt und konnte erst später bei Ford in Köln als Industriefotograf meine Leidenschaft zum Beruf machen. Ich bin Wahl-Jülicher und fühle mich hier sehr wohl.

§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here