§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Der Bundesverband Rehabilitation bietet am 7. November seine nächste Sprechstunde mit Rechtsassessorin Stephanie Musielak an. Die Beratung findet immer am ersten Freitag des Monats...
Die Ortsgemeinschaft "Runder Tisch Lich-Steinstraß" organisiert auch in diesem Jahr wieder die Brauchtumsveranstaltung St. Martin. Nachdem im letzten Jahr Reiner Winters nach 50jähriger Tätigkeit...
In Jülich ist die Arbeitslosenzahl im Oktober zwar minimal angestiegen - zehn Menschen mehr als im Vormonat haben sich arbeitslos gemeldet - die Arbeitslosenquote...
Es ist finster geworden in Deutschland. Der Bevölkerung geht es immer schlechter. Das Geld wird immer knapper und oftmals an die Falschen verteilt. Viele...