§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Gika Bäumer und Lutz Angermann singen mit ihrem Publikum die größten Rudelsingen-Hits von gestern bis heute. Jeder und jede kann nach Lust und Laune...
Von Goldgelb über Bernstein bis zu tiefem Braun, von fruchtigen Noten bis zu Kaffee- und Röstaromen: Biersommelier Frank Lieth lädt zu einer genussvollen Reise...
Der Verein Stadtmarketing trifft sich zur jährlichen Mitgliederversammlung am Donnerstag, 8. Oktober, im Awo-Heim, Marie-Juchacz-Weg 2. Neben den Regularien wie Jahresrückblick wird es unter...
„Trau keinem über 30“ (km/h) war früher Revolte, Lederjacke und der Verdacht, dass Erwachsene heimlich für Bausparverträge geboren werden. Heute klingt der Satz wie...