§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Immer zum 1. April treibt der HERZOG Schabernack. Logisch, oder? Auch heute wird noch nicht verraten, was sich das Kreativteam mit Spaß ausgedacht hat.
Diesmal...
Das Glockenspiel ist ein Markenzeichen der Jülicher Kölnstraße. Auf Initiative des Jülicher Optikers und Geschäftsmannes Egbert Samans wurde es vor über 25 Jahren initiiert...
Wenn man irgendwo in Jülich gräbt, dann ist zu erwarten, dass „Geschichte“ aufgedeckt wird. So auch an der derzeit attraktivsten Baustelle in Jülich...
Nachdem der Kulturbahnhof Jülich Stricken im Kino anbietet, zieht der Brückenkopf-Zoo mit einer bestrickenden Idee nach: Bekanntermaßen ist Alpaka-Wolle besonders weich, leicht und gleichzeitig...