§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Ob Klimaanpassung, Jugendarbeit, Dorfentwicklung oder lokale Geschichte: Das Förderprogramm Leader zeigt seit Jahren, wie vielfältig die Entwicklung des ländlichen Raums gestaltet werden kann. „Leader...
Der Kreis Düren möchte auf ein Angebot aufmerksam machen: Der Sozialpsychiatrische Dienst des Kreises Düren steht allen Bürgerinnen und Bürgern (ab dem 18. Lebensjahr)...
Mit Raul Schrotts „Zeitgeist“ ist mir ein Buch als bibliophiles Wendebuch begegnet, das mich rundum begeistert. Der vielfach ausgezeichnete Autor ist eine Institution sowohl...
Was passiert eigentlich in einem kommunalen Archiv? Welche historischen Quellen werden dort aufbewahrt, und wie können Bürgerinnen und Bürger diese für eigene Fragestellungen nutzen?...