§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Ein Besuch bei den Kälbchen war zweifellos eins der Highlights – nicht nur für die jüngeren Besucher – beim Hoffest auf Gut Waldeck. Betreiberfamilie...
Wer mit starken Schmerzen, Atemnot oder nach einer schweren Verletzung in die Notaufnahme kommt, braucht schnelle Hilfe. Doch was passiert eigentlich hinter den Türen...
Maik Boltes, Vorsitzender des Umweltbeirates der Stadt, beleuchtet im Rahmen der Kommunalen Klimawoche vom 16. bis 22. September in einem Vortrag, welche technischen Lösungen...
Von Markt- über Propst-Bechte- zum Schlossplatz führte es den Demozug, der sich einen Einsatz „für Demokratie und Freiheit“ auf die Fahne geschrieben hatte. Aufgerufen...