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Jugendschöffen gesucht

Der Kreis Düren sucht Jugendschöffen, die also speziell bei Verhandlungen gegen Jugendliche involviert. Gesucht werden Menschen, die den Kriterien wie Altersgrenze, Staatsbürgerschaft und Wohnsitz im Amstgerichtsbezirk entsprechen. Juristische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Bewerbungsschluss ist der 30. April.

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Bild: pixabay
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Der Kreis Düren sucht Jugendschöffinnen und Jugendschöffen, die von 2024 bis 2028 bei den Amtsgerichten Düren oder Jülich tätig sein möchten. Als ehrenamtliche Richter wirken Schöffen bei Verhandlungen mit und sind bei der Urteilsfindung beteiligt. Jugendschöffen sind speziell bei Verhandlungen gegen Jugendliche involviert. Gesucht werden Personen, die zum Stichtag am 1. Januar 2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sind und sich dieser verantwortungsvollen Aufgabe widmen möchten.

Juristische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Jugendschöffen können sich für das Amt bewerben oder sie werden vorgeschlagen, eine Bewerbung ist bis zum 30. April möglich. Gesucht werden Menschen, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und ihren Wohnsitz in einer der Kommunen des jeweiligen Amtsgerichtsbezirks haben.

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Zum Amtsgerichtsbezirk Düren gehören die Städte und Gemeinden Heimbach, Hürtgenwald, Nideggen, Kreuzau, Langerwehe, Merzenich, Nörvenich und Vettweiß. Zum Amtsgerichtsbezirk Jülich gehören die Städte und Gemeinden Aldenhoven, Jülich, Inden, Linnich, Niederzier und Titz.

Bewerberinnen und Bewerber müssen außerdem über ausreichende Kenntnisse in der deutschen Sprache verfügen. Soziale Kompetenz, Lebenserfahrung und Menschenkenntnis sind wünschenswert. Jugendschöffen sollten Erfahrungen im Umgang mit Jugendlichen beziehungsweise der Jugenderziehung haben. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Eigenschaften beruflich, ehrenamtlich oder privat angeeignet wurden.

Von der Wahl ausgeschlossen sind Personen, die zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind oder gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat läuft, das zur Folge hat, dass keine Ehrenämter übernommen werden dürfen. Bestimmte Berufe sind vom Jugendschöffenamt ausgenommen. So werden Angestellte der Justiz, Rechtsanwälte und Rechtanwältinnen sowie Polizistinnen und Polizisten im Vollzugsdienst nicht berücksichtigt. Auch Mitarbeitende der kritischen Infrastruktur können im Einzelfall das Amt nicht bekleiden. Der Kreis Düren sucht 100 Engagierte, die den Amtsgerichten vorgeschlagen werden. Es werden doppelt so viele Personen vorgeschlagen, wie benötigt werden. Der Wahlausschuss der Amtsgerichte wählt dann im Anschluss die neuen Jugendschöffen für die nächste Amtszeit.

Interessenten für das Jugendschöffen-Amt können sich schriftlich bis zum 30. April bei der Kreisverwaltung Düren, Amt für Kinder, Jugend und Familie, Bismarckstraße 16 in 523521 Düren, bewerben. Bewerbungen können auch direkt online auf der Internetseite des Kreises Düren, unter www.kreis-dueren.de/jugendschoeffen, ausgefüllt werden. Bewerbungsformulare und weitergehende Informationen gibt es außerdem online unter www.schoeffenwahl.de.

Bei Fragen hilft Doris Peitz vom Amt für Kinder, Jugend und Familie unter 02421/221051500 oder [email protected] gerne weiter.


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