Start Magazin Gesundheit Inzidenzwert sinkt, ist aber immer noch zu hoch

Inzidenzwert sinkt, ist aber immer noch zu hoch

Innerhalb von einer Woche ist der Inzidenzwert im Kreis Düren von knapp unter 200 auf heute 159,1 gesunken. Dieser Wert sei immer noch zu hoch, zeige aber, dass es eine leichte Verbesserung gebe, sagte Landrat Wolfgang Spelthahn in seiner heutigen Video-Botschaft. Der Inzidenzwert beschreibt die Neu-Infektionen gerechnet auf 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen.

197
0
TEILEN
Foto: pixabay
- Anzeige -

Landrat Wolfgang Spelthahn wies darauf hin, dass die Zahl der Todesopfer in der vergangenen Woche weiter gestiegen ist und appellierte erneut, die derzeit geltenden Regeln einzuhalten. „Wir haben es mit unserem Verhalten in der Hand, ob sich das Virus weiter verbreitet oder eben nicht.“ Große Hoffnung mache die Aussicht auf eine baldige Impfung, vorausgesetzt, es ließen sich möglichst viele Menschen gegen das Coronavirus impfen. „Sobald der Impfstoff zur Verfügung steht, können wir in unserem Impfzentrum im ehemaligen Telekom-Gebäude in Düren impfen“, sagte der Landrat.

Aktuell sind im Kreis Düren 574 Menschen nachweislich mit dem Coronavirus infiziert. Seit gestern (3.12.) gibt es 61 Neuinfektionen. Insgesamt sind seit Ausbruch der Pandemie 5081 Menschen positiv getestet worden. Die Zahl der Genesenen ist um 86 auf 4413 Personen gestiegen – Stand heute, Freitag, 4. Dezember, 12 Uhr.

- Anzeige -

Die 574 Infizierten verteilen sich wie folgt auf das Kreisgebiet; Gesamtzahl aller jemals positiv Getesteten je Ort in Klammern:

Aldenhoven: 41 (387)
Düren: 242 (2112)
Heimbach: 1 (63)
Hürtgenwald: 18 (126)
Inden: 6 (96)
Jülich: 53 (576)
Kreuzau: 31 (266)
Langerwehe: 10 (195)
Linnich: 23 (206)
Merzenich: 24 (185)
Nideggen: 27 (209);
Niederzier: 29 (209);
Nörvenich:28 (185),
Titz: 15 (118);
Vettweiß: 26 (148).

Die Anzahl der Todesopfer beträgt 94.

Die zuletzt gemeldete 7-Tagesinzidenz des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales lautet: 159,1. Die Werte aller Kreise gibt es tagesaktuell (Datenstand vom Vortag) auf: https://www.mags.nrw/coronavirus-fallzahlen-nrw


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here