Start Magazin Gesundheit Patientenversorgung gesichert

Patientenversorgung gesichert

Trotz des Umzugs von Linnich nach Jülich bleibt die Patientenversorgung gesichert. Ab dem 6. März gibt es einen Aufnahmestopp für Patienten im St. Josef-Krankenhaus in Linnich, aber die ambulante und stationäre Versorgung aller Patienten in Linnich inklusive Verlegung in andere Krankenhäuser ist gesichert. Der Standort Linnich schließt am 31. März. Auch Gespräche für einen reibungslosen Übergang für Dialyse-Patienten finden bereits statt.

355
0
TEILEN
Foto: pixabay
- Anzeige -

Laut Angaben der Geschäftsführung der Katholischen Nord-Kreis Kliniken Linnich und Jülich GmbH (KNK) schreiten die Planungen und die Umsetzung des Konzeptes zum Erhalt des St. Elisabeth-Krankenhauses in Jülich in großen Schritten voran. Die erzielte Zukunftslösung ermöglicht die medizinische Versorgung der Menschen in Jülich, Linnich und in den angrenzenden Regionen, bedeutet aber auch, dass das St. Josef-Krankenhaus in Linnich zum 31. März schließen muss. Diese Entscheidung war unvermeidbar, da für den Betrieb beider Kliniken keine ausreichenden Mittel mehr vorhanden waren. Wenn es nicht die kurzfristige Lösung mit dem Beschluss der Finanzierungszusage der Stadt Jülich gegeben hätte, hätte zeitnah sogar die Schließung beider Klinikstandorte gedroht.

Die geordnete Schließung des St. Josef-Krankenhauses in Linnich führt dazu, dass bereits ab dem 6. März ein Aufnahmestopp für neue Patienten gelten wird. Ab diesem Tag werden in Linnich keine neuen Patienten mehr stationär aufgenommen. Alle Patienten, die zu diesem Zeitpunkt noch stationär im St. Josef-Krankenhaus behandelt werden, werden selbstverständlich auch weiterhin medizinisch optimal versorgt und weiterbehandelt. Die ambulante Versorgung der Patienten ist ebenso bis einschließlich 12. März vollumfänglich sichergestellt. Die ambulanten Leistungen der Physiotherapie werden für eine Übergangszeit in Linnich verbleiben. Ebenso werden vereinzelte Ermächtigungssprechstunden nach Rücksprache mit den entsprechenden Chefärzten zunächst noch nach dem 13. März stattfinden können.

- Anzeige -

Ab dem 13. März beginnt der Umzug des stationären Bereichs vom St. Josef-Krankenhaus in das St. Elisabeth-Krankenhaus. Alle Patienten, die zu diesem Zeitpunkt noch im St. Josef-Krankenhaus stationär verblieben sind, werden – sofern sie einverstanden sind und dies medizinisch möglich ist – in das St. Elisabeth-Krankenhaus verlegt und dort weiterbehandelt. Damit stellt die Geschäftsführung der KNK eine nahtlose medizinische und pflegerische Versorgung aller Patienten sicher. Bei einer durchschnittlichen stationären Verweildauer von sechs bis sieben Tagen wird es voraussichtlich nur noch wenige Patienten geben, die von einer Verlegung betroffen sein werden.

Auch die Versorgung der Dialyse-Patienten in Linnich ist gesichert. Die Dialyse verbleibt bis zum 31. März 2023 im St. Josef-Krankenhaus. Alle Patienten werden dort bis zu diesem Zeitpunkt wie bisher behandelt. Derzeit befindet sich die Geschäftsführung in konstruktiven und guten Gesprächen mit dem KfH Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation e.V., der daran interessiert ist, den Leistungsbereich ab dem 1. April zu übernehmen und die Dialyse in Linnich fortzuführen.

„Der Patient und seine bestmögliche Versorgung steht für uns im Mittelpunkt. Der Umzug und die Konzentration auf den Standort Jülich wird uns erhebliche Synergien bieten und bedeutet einen Neuanfang. Denn das, was in Jülich an Neuem entstehen kann, kommt den Menschen in der ganzen Region zu Gute“, sagt Julia Disselborg, Geschäftsführerin der KNK.

„Wir wissen, dass die Schließung des St. Josef-Krankenhauses und der anstehende stationäre Umzug bei einem laufenden Krankenhausbetrieb eine große Herausforderung für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darstellt. Der Einsatz und die Motivation im Interesse der Patienten verdienen unseren größten Respekt und Wertschätzung. Dafür bedanken wir uns bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern“, sagt Dr. Mark Boddenberg, Generalhandlungsbevollmächtiger der KNK.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here