Start Magazin Gesundheit Schwachstelle Nr. 1 im Blick

Schwachstelle Nr. 1 im Blick

„Heute hab ich wieder Rücken“ - typisch rheinischer Spruch, den das Krankenhaus Jülich in seiner Gesundheitsstunde im April aufgreift. In der Jülicher Gesundheitsstunde werden konservative und operative Therapien vorgestellt

74
0
TEILEN
Foto: Krankenhaus Jülich
- Anzeige -

Über 60 Prozent der erwachsenen Bevölkerung in Deutschland leiden mindestens einmal im Jahr unter Rückenbeschwerden. Bei fast jedem fünften Erwachsenen sind die Schmerzen chronisch. Der Rücken ist für den modernen Menschen die Schwachstelle Nummer 1. Der Satz „Heute hab ich wie- der Rücken“ ist daher vielleicht einer der am häufigsten gesprochenen – und er ist der Titel der nächsten Jülicher Gesundheitsstunde, zu dem das Krankenhaus Jülich und die AOK am Montag, 22. April, ab 17 Uhr ins Foyer des Krankenhauses einladen.

Vorgestellt werden nicht nur konservative und operative Möglichkeiten zur Behandlung von Rückenbeschwerden, sondern auch gezielte Übungen, die dabei helfen, dass erst gar keine Probleme entstehen. Referentinnen der Gesundheitsstunde sind Kristin Aretz, Sektionsleiterin der Wirbelsäulenchirurgie, und Mirjam Richter, Leiterin der Physiotherapie im Krankenhaus Jülich. Die Wirbelsäulenspezialistin wird über das operative Leistungsspektrum der Klinik berichten und dabei unter anderem auf die Spinalkanalstenose eingehen, die häufig Ursache der Schaufensterkrankheit ist. „Wichtig ist allerdings zu betonen, dass die erste Wahl bei der Behandlung von Rückenbeschwerden immer konservative Optionen sind“, sagt Kristin Aretz. Dazu gehören Wärme-, Kälte- oder Kortisontherapien und vor allem die Physiotherapie. Welche Behandlungsoptionen die Physiotherapie bietet, wird Mirjam Richter erläutern, bevor sie den Besucherinnen und Besuchern wertvolle Tipps für die Vorbeugung an die Hand gibt.

- Anzeige -

Im Anschluss an die Vorträge ist Zeit für Fragen. Der Eintritt zum Forum ist frei.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here