Start Magazin Rat & Recht Kleines, aber feines Kreuz

Kleines, aber feines Kreuz

Wählen gehen! Die Kommunalwahlen stehen vor der Tür.

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Rat & Recht in und um Jülich Foto: ©Andrey Burmakin - stock.adobe.com / Bearbeitung: la mechky
Rat & Recht in und um Jülich Foto: ©Andrey Burmakin - stock.adobe.com / Bearbeitung: la mechky
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Am 13. September 2020 sind alle Wahlberechtigte in unserem Bundesland NRW aufgerufen, die Vertreter*innen für die Kommunalparlamente in den Städten und Kreisen sowie die dortigen Bürgermeister und Landräte zu wählen.

Es mutet wie selbstverständlich an, dass wir allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlen in Deutschland auf Bundes-, Landes und Kommunalebene abhalten. Hier grüßt Art. 38 unseres Grundgesetzes.

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Aber dies ist nach gescheiterter Weimarer Verfassung und Nazidiktatur keineswegs selbstverständlich.
Unser kardinales Wahlrecht können wir als herausragende Errungenschaft unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung bezeichnen.

Was zeichnet unser Wahlrecht aus?

In jeder demokratisch organisierten Gesellschaft gelten eherne Wahlrechtsgrundsätze.

Wahlen sollen allgemein sein!
Heißt: Das Wahlrecht steht jeder Bundes*bürgerin zu, unabhängig von Einkommen, Geschlecht, Religion, Herkunft, Vermögen etc.

Wahlen sollen unmittelbar sein!
Heißt: Die Wähler*innen wählen ihre Vertreter*innen in die Parlamente direkt und ohne Zwischeninstanz (wie z.B. in den USA über Wahlmänner und -frauen).

Wahlen sollen frei sein!
Heißt: Kein Dritter darf in die Ausübung des Wahlrechts eingreifen.

Wahlen sollen gleich sein!
Heißt: Jede abgegebene Stimme zählt gleich, alle haben die gleiche Anzahl von Stimmabgabemöglichkeiten.

Wahlen sollen geheim sein!
Heißt: Die Stimmenabgabe soll unbeobachtet und unbeeinflusst erfolgen.

Die öffentliche und transparente Auszählung der abgegebenen Stimmen durch die vielen Wahlhelfer*innen dokumentiert einen weiteren wichtigen Grundsatz.

Wer darf am 13. September wählen?

Wahlberechtigt sind alle deutschen Bürger*innen in NRW, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sowie grundsätzlich alle Bürger*innen der 26 EU-Mitgliedsstaaten, wenn sie das 16. Lebensjahr vollendet und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in NRW haben.

Was bedeutet aktives und was passives Wahlrecht?

Die Volksvertreter*in zu wählen, bedeutet, das Wahlrecht aktiv auszuüben.

Sich selbst in ein Parlament wählen zu lassen, bedeutet, das Wahlrecht passiv in Anspruch zu nehmen.

Warum wählen gehen?

Wählen gehen!

Das heißt nicht Qual der Wahl, es manifestiert eines der höchsten Güter bei der Ausübung demokratisch geleiteter Freiheit.

Es bedeutet aktive Teilhabe an politischer Willensbildung.

Alle Wahlberechtigten haben am 13. September 4 Stimmen!

1 Stimme für die Bürgermeisterwahl,
1 Stimme für die Landratswahl,
1 Stimme für die Wahl zu den Gemeinde- oder Stadträten,
1 Stimme für die Kreistagswahl.

Wählen gehen am 13. September lohnt sich also!

Denn wer nicht wählt, wählt die Falschen, weil er indirekt dem Erfolg von Populisten Vorschub leistet.

Der braune Sumpf ist keine Alternative für Deutschland, im Gegenteil, in ihm läuft unsere über 75 Jahre bewährte freiheitlich-demokratischen Grundordnung Gefahr abzusaufen.

Dieser Sumpf lässt sich nur durch unsere aktive Unterstützung der demokratisch legitimierten Parteien austrocknen.

Unsere Erfahrungen in der anhaltenden Pandemie werden besonders durch das entschlossene und wirkungsvolle Handeln der Regierenden geprägt und befördern den starken Trend, dass eine Neubesinnung zu den demokratischen und vernunftorientierten Parteien in der Breite unserer Gesellschaft deutlich auflebt.

Das kleine, aber feine Kreuz auf den Wahlzetteln entscheidet über die Zukunft von Einigkeit, Recht und Freiheit, also über Zusammenhalt, Gerechtigkeit, Toleranz und Freizügigkeit.

Wir demonstrieren mit der aktiven Ausübung unseres Wahlrechts unsere Verantwortung für die Zukunft unserer Kinder, für unsere aller Sicherheit und Freiheit!

Es gibt am 13. September nur eine richtige Wahl: Wählen gehen!


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