Start Stadtteile Barmen Der Blop und das Parfum

Der Blop und das Parfum

Martin Pfeiffer vom Gymnasium Haus Overbach hat beim Regionalwettbewerb "Jugend forscht" unter dem Motto „Mach Ideen groß“ mit seinem ersten Platz ein Ticket zum Landeswettbewerb gelöst. Auch hier aufs Siegertreppchen geschafft. Der angehende Abiturient hat im Fach Biologie einen 2. Platz beim Landeswettbewerb in Bochum gemacht.

135
0
TEILEN
Martin Pfeiffer bei der Präsentation seiner Arbeit. Foto: privat
- Anzeige -

Wenn man an Schleimpilze denkt, dann verbindet man sie wohl kaum mit Parfum oder anderen wohlriechenden Stoffen. Doch der an Biologie interessierte Martin Pfeiffer beweist das Gegenteil: der 17-jährige Schüler des Gymnasiums Haus Overbach hat am „Jugend forscht“ Wettbewerb auf Landesebene teilgenommen und den zweiten Platz erzielt.

Als Martin sich ein Projekt aussuchen sollte, welches eigentlich für seine Facharbeit gedacht war, entschied er sich für die Arbeit mit dem „Blop“. Unter dem Blop versteht man einen Schleimpilz, welcher wissenschaftlich unter der Bezeichnung Physarum polycephalum bekannt ist.

- Anzeige -

Mit Hilfe dieses Pilzes lässt sich feststellen, ob Geraniol, ein umweltschädlicher Duftstoff, in einem Parfum vorhanden ist Wie das ganze abläuft? Der Schüler erklärt, dass der Schleimpilz durch kleine Sensoren an der Oberfläche merkt, ob sich Geraniol in seinem Umfeld befindet oder nicht. Ist dies der Fall, bewege sich der Organismus weg von dem Stoff. Doch um zu dieser Erkenntnis zu gelangen, hat sich Pfeiffer mit zwei Versuchsreihen beschäftigt. Beim ersten Versuch wurde das Geraniol, welches noch mit Rapsöl verdünnt wurde, direkt auf den Pilz geträufelt. Dabei sei der Schleimpilz geflüchtet, wie der junge Wissenschaftler berichtet. Der zweite Versuch zeigte, dass die Ausbreitung des Pilzes gehemmt wird, sobald sich das Geraniol nur in unmittelbarer Reichweite in der Luft befindet. Martin hat die Messungen einen Tag lang alle 30 Minuten beobachtet und auch für eine passende Umgebung gesorgt. Ein verdunkeltes Kinderzimmer mit konstanter Temperatur half bei dem Experiment. Der Organismus musste jedoch auch mit Haferflocken gefüttert und Feucht gehalten werden.

„Es fasziniert mich, dass auch so kleine, unscheinbare Organismen wie dieser Schleimpilz, solche speziellen Fähigkeiten haben. Je nachdem wie man Intelligenz definiert, ist er auf eine Weise intelligent, weil man ihn zum Beispiel koordinieren kann“, verdeutlicht der junge Mann.

Die Natur und ganz besonders Pilze haben ihn schon immer begeistert. In seiner Freizeit fotografiere er und sei gerne draußen, wenn er aktuell nicht fürs Abitur lernen muss. Auch beruflich möchte Martin später einmal in den Bereich der Naturwissenschaften gehen, was es genau werden soll, stehe aber noch nicht fest.

Die Zeit bei Jugend forscht habe ihm jedoch sehr viel Spaß gemacht, nicht zuletzt wegen der kompetenten Unterstützung von Melanie Schürmann, Lehrerin für Biologie, Chemie und Technik am Gymnasium Haus Overbach. Am 24. Februar trat der Jugendliche zum Regionalwettbewerb an und belegte zum Thema „Mach Ideen groß!“ den ersten Platz. Damit qualifizierte er sich zum Landeswettbewerb, wo er mit seiner persönlichen, großen Idee auf dem zweiten Platz landete.

Doch trotz der Freude und der Möglichkeit, sich mit anderen jugendlichen Wissenschaftlern auszutauschen, sei der Wettbewerb und die damit einhergehende Arbeit anstrengend und zeitaufwendig. Alleine das aufbauen eines Standes zur Vorstellung bei der Jury sei arbeitsintensiv. Aus diesem Grund (und wegen des Abiturs) liegt das Experimentieren mit dem Blop momentan auf Eis – oder wohl eher trocken. „Damals für die Versuche habe ich den Pilz auf Ebay kaufen können. Jetzt habe ich ihn getrocknet und wenn ich irgendwann nochmal mit ihm arbeiten möchte, wird er mit nur ein paar Tropfen Wasser wieder lebendig.“

Auch wenn Martin aktuell keine konkreten Pläne für weitere Experimente hat, bleibt es spannend, welche kleinen und großen Projekte er für die Zukunft plant.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here