Start Nachrichten Rathaus Dritte Verlängerung für das Team KuBa-Stadt Jülich

Dritte Verlängerung für das Team KuBa-Stadt Jülich

"Never change a winning team" heißt es so schön: Seit 2004 sind die Stadt Jülich und der Verein Kultur im Bahnhof (KiB) Seite an Seite für den Kulturbahnhof, der sich inzwischen zum zweiten Wohnzimmer der Vereinslandschaft in Jülich, zum Treffpunkt für Kinofreunde und Musikfreunde, sowie Feierfreudige entwickelt hat. Eine gelungene Paarung, die jetzt in die Verlängerung geht.

296
0
TEILEN
Freuen sich auf gesicherte weitere fünf Jahre der Zusammenarbeit (v.l.): Vorstandsvertreter des Kulturbahnhofes: Klaus Schweizer und Thomas Hilger, Bürgermeister Axel Fuchs, Dezernentin Doris Vogel, „Kuba“-Geschäftsführer Cornel Cremer. Foto: Stadt Jülich
- Anzeige -

„Seit mehr als 20 Jahren erfüllen wir unseren Gästen ihre Wünsche nach Film, Kleinkunst, Musik, Comedy, Literatur und Brauchtum. Unser Anspruch ist es, stets ein zeitgemäßes und ansprechendes Portfolio anzubieten und die Bedürfnisse unseres Klientels zu befriedigen. Mit einem garantierten finanziellen Polster für Personal- und Betriebskosten zollt uns der Bürgermeister höchsten Respekt für unsere Arbeit, das bedeutet uns sehr viel“, resumiert Geschäftsführer Cornel Cremer.

Bürgermeister Fuchs veranschaulicht den Beteiligungsrahmen der Verwaltung:“ Jede gut besuchte Veranstaltung überzeugt mich einmal mehr, mich der hervorragenden und unermüdlichen Arbeit des Vereins zu verpflichten und in Form dieses Vertrags die Personal- und Betriebskosten für weitere 5 Jahre zu bezuschussen“.

- Anzeige -

Dezernentin Vogel, beipflichtend:“ Der Kulturbahnhof ist für Menschen aller Altersgruppen, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, eine Begegnungstätte, die Menschen verbindet. Es liegt uns sehr am Herzen, dieses Kernziel des Vereins zu unterstützen. “

Zum Kulturangebot des Vereins: www.kuba-juelich.de

Ein Blick in die Anfänge: Eine „Kleine KuBa-Geschichte


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here