Start Nachrichten Künstliche Kunst im Gespräch

Künstliche Kunst im Gespräch

KI und Kunst: Ein Themenfeld, das in der allgemeinen Diskussion spannungsgeladen ist. Wie ist das mit dem Urheberrecht? Ist ein KI-Kunstwerk noch Kunst? Und wie gehe ich damit um, dass ein Technologiekonzern ungefragt meine Kunstwerke in seinen Trainings-Datensatz aufnimmt, weil er das ganze Netz scannt?

0
0
TEILEN
Gerold Malß, Schatzmeister des Kunstvereins Jülich, zeigt die KI-Animation eines Fotos. Foto: Ariane Schenk
- Anzeige -

Bevor man sich diesen komplexeren Themen KI und Kunst widmen kann, müssen aber die Grundlagen bekannt sein. Dafür sorgte am vergangenen Freitag Gerold Malß, Schatzmeister des Kunstvereins Jülich und Koordinator der Vereinsveranstaltungen, in der vereinseigenen Kultur-Werkstatt. Mit dabei: ein diskussionsfreudiges und kritisches Publikum.

Wenn man die Meinungen im Netz verfolgt, würde man meinen, dass ein Titel wie „KI in der Kunst – Grundlagen, Anwendungen sowie Chancen und Gefahren der künstlichen Intelligenz“ auch viele junge Menschen anspricht. Ganz im Gegensatz dazu war der Altersdurchschnitt relativ hoch – und dabei sehr interessiert. Man sieht: Es ist ein Thema, das sich durch die ganze Gesellschaft zieht.

- Anzeige -

Malß erzählte von KI als seiner Software, um den Überblick nicht zu verlieren. Er verwende mittlerweile fast täglich KI, etwa für die Frage, wie man Ausstellungen attraktiver machen könne. Dazu kam ein Crashkurs über die Funktionsweise von KI, aber auch über künstlerische Möglichkeiten, welche Websites man dafür verwenden kann sowie Hinweise darauf, welche Risiken die künstliche Intelligenz bietet und wie man kritisch mit den Tools umgeht.

Die Ergebnisse und Empfehlungen wurden dabei vom Publikum nicht einfach nur hingenommen. Lange diskutiert wurde etwa Google Geminis „Deep Research“, also eine tiefgehende Recherche, zu den Gründungsmitgliedern des Kunstvereins. „Warum steht da nicht die allererste Vorsitzende drin?“ „Stimmt das, warst du nicht dabei?“. Auch beispielsweise die Information, dass die KI vom Eingeben lernt und die Informationen neu vernetzt, erntete skeptische Stimmen: „Aber die Leute kontrolliert niemand, oder? Das ist ja auch das Schlimme und Schwierige, dass es gefährlich werden kann, je nachdem, wer da etwas eingibt“, war die Sorge, die ebenfalls aus dem Publikum beantwortet wurde: Es gebe extra Hindernisse in der Software, um etwa rechtswidrige Bilder zu blockieren. An anderer Stelle zwischendurch ein Einwurf: „Wie sieht das mit dem Copyright aus, wenn ich diese Seite nutze?“ Eine rege Gesprächsatmosphäre.

Insgesamt war festzustellen, dass es eine gewisse Offenheit gegenüber der neuen Technik gibt – wenn auch eine notwendige Portion Vorsicht mitschwingt. Es zeigt sich: KI ist tief in der Gesellschaft angekommen. Mit allen Chancen und Risiken.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here