Start Stadtteile Jülich Kuscheliges Lesevergnügen

Kuscheliges Lesevergnügen

Welch eine Idylle: „Lesen mit Hund“ hieß die Losung in der Jülicher Stadtbücherei und so saßen andächtig viele Mädchen und Jungen neben ihren vierbeinigen Gästen, die Hände im Fell vergraben, und die Ohren gespitzt. Ganz dem Rahmen angepasst hieß eine Geschichte „Willi, der Strandhund“.

134
0
TEILEN
Lesung für alle Sinne. Fotos: Dorothée Schenk
- Anzeige -

Bei der Premiere vor zwei Jahren, so erzählt Yvonne Schroiff als stellvertretende Bücherei-Leiterin, waren die Kinder, Begleitung und der Verein „Tiere als therapeutische Begleiter“ so begeistert, das klar war, dass es eine Wiederholung geben sollte. Alleine es fehlte bislang die Zeit. Vermittelt hat schließlich Mechthild Schmitz, die gleichzeitig ehrenamtlich bei den „Tieren als therapeutische Begleiter“ und in der Stadtbücherei und aktiv ist.

„Tiere öffnen das Tor zur Seele und können uns immer wieder berühren, was auch für die Kinder so wichtig ist in unserer verkopften Welt“, ist Josefine Heckhausen-Reinartz überzeugt und nahm sich als Vorsitzende zu diesem Anlass mit ihren Vereinskolleginnen Zeit für diesen ungewöhnlichen Termin. „Lesen oder Vorlesen wird auch immer weniger praktiziert, beziehungsweise rücken andere Medien in den Vordergrund. Aber so mit allen Sinnen erleben und die Dinge begreifen ist ein ganzheitliches Lernen. Diese Eindrücke bleiben haften und verankern sich leichter in unseren Köpfen.“ Ob der kleine Pumba oder die große verspielte Paula , Buddy der Wuschelige, Bella die grosse schwarze Lockenpracht, Abby als Kampfschmuser, alle haben die Kinder begeistert und sie haben interessiert den Geschichten über die Hunde zugehört. Alle Hunde sind zertifiziert und arbeiten mit ihren Besitzern als Besucherteams in den Projekten des „Vereins Tiere als therapeutische Begleiter“.

- Anzeige -

Anschließend wurden Fragen beantwortet und die Kinder waren neugierig und wollten vieles zu den Hunden wissen. Ein abschließender „Spaziergang“ mit den Hunden und den Kindern durch die Stadtbücherei war ein absoluter Höhepunkt. „Für dieses Jahr gibt es die Überlegung einen weiteren Termin für Familien anzubieten“, verrät Yvonne Schroiff.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here