Start Galerie Galerie 2022 „Wir müssen Karneval feiern!“

„Wir müssen Karneval feiern!“

1028
0
TEILEN
Foto: Volker Goebels
- Anzeige -

Die Gretchenfrage: Zu spät? oder zu früh? Der Elfte im Elften war gestern, aber 11 Uhr 11 war es noch nicht, als David Ningelgen, Präsident der Historischen Gesellschaft Lazarus Strohmanus, für die Mitgliedsgesellschaften des Festausschusses Kengerzoch die Bühne auf dem Kirchplatz erklomm, um die Session 2022/23 für das närrische Volk im Jülicher Land einzuläuten. Was folgten waren die Klassiker: Musik, Schunkeln, Kölsch und Tanzgruppen, die im Wortsinn die Bühne zum Beben brachten. „Wir fühlten uns hier oben wie auf einem schwankenden Schiff“, grinste Michael Schröder, der von den „Minis“, den Pretty Dancers, bis zu den „großen“ der City Garde die Tanzgruppen der Stadtgarde vorstellte. Außerdem auf der Bühne die KG Rursternchen und eine Auswahl des TSC Schwarz-Gelb Jülich.

Vor dem traditionellen Fassanstich ergriff Bürgermeister Axel Fuchs das Mikrophon und rief den Zweiflern zu: „Wir dürfen nicht nur Karneval feiern, wir müssen Karneval feiern! Das habt Ihr Euch verdient!“ Angesicht von Krieg, Pandemie und Energiekrise sei es wichtig, auch zu Feiern. Und gleiches gelte auch für Weihnachten. Wer sparen wolle, der solle lieber drei Minuten duschen gehen und dafür „zehnmal auf den Weihnachtsmarkt“. Dieser Vorschlag wurde ebenso wie der treffsicher Anstich für die 50-Liter-Bürgermeister-Freibier von den Anwesenden freudig beklatscht.

- Anzeige -

David Ningelgen hatte an diesem Morgen nicht nur eine Schar vor Gästen zu begrüßen, sondern auch kundzutun, dass es in dieser fünften Jahreszeit wieder einen Kinderzug in Jülich geben wird – inklusive Motto, das tiefsinnig mehrdeutig lautet „Wir bauen Brücken“. Das sei immer das Anliegen des Karnevals, wie ein breit grinsender Ningelgen, ergänzte.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here