Start Stadtteile Jülich „Ahaus ist nicht sicher“

„Ahaus ist nicht sicher“

Bei der NRW-Landeskonferenz der Anti-Atomkraft Initiativen im KuBa stand der Austausch über den drohenden Atommüll-Transport von Jülich nach Ahaus ganz oben auf der Agenda. Eingeladen zu dem Treffen hatte das Jülicher Aktionsbündnis „Stop Westcastor“ sowie die westfälische Initiative „Kein Atommüll in Ahaus“.

437
0
TEILEN
Foto: Aktionsbündnis "Stop Westcastor"
- Anzeige -

Die Transporter für die Verlagerung des Atommülls seien bereits bestellt, dass Thema brannte allen Teilnehmern der Landeskonferenz der Anti-Atomkraft Initiativen in Jülich unter den Nägeln. Moderatorin und Sprecherin des Bündnisses „Stop Westcastor“, Marita Boslar, formulierte es als besonderes Anliegen, hier auch die Öffentlichkeit über die Gefahren zu informieren und „den drohenden Atommülltransport“ von Jülich nach Ahaus abzuwenden. Die Initiativen lehnen jegliche Atommülltransporte ab, solange es kein sogenanntes Endlager gibt, so heißt es in einer abschließenden Presseerklärung. Ein Castor-Transport berge eine große Gefahr für die Bevölkerung entlang der Transportwege. Auch sei das Zwischenlager Ahaus nicht geeignet für die Pläne, so machten sich die etwa 20 Konferenzteilnehmer deutlich.

Zum Hintergrund: In Jülich befinden sich 152 Castoren mit etwa 300.000 Brennelemente-Kugeln aus dem früheren AVR-Versuchsreaktor. Bereits 2013 war die Aufbewahrungsgenehmigung dort ausgelaufen und seitdem heißt es: Quo vadis Atommüll? Die Landeskonferenz-Initiativen sprechen sich seit mehr als zehn Jahren für den Neubau eines Zwischenlagers in Jülich aus. Das jetzige Jülicher Lager sei laut der Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen – kurz JEN – auf zwanzig Jahre begrenzt. Bereits seit 2014 gibt es eine Anordnung zur Räumung.

- Anzeige -

Doch die Pläne zum Abtransport ins Münsterland nach Ahaus sind bereits weit gediehen. Pressesprecher der Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen, Jörg Kriewel, sagte gegenüber dem HERZOG: Eine letzte Genehmigung stehe noch aus, nämlich die zur Beförderung der Kernbrennstoffe. „Wir rechnen aber noch in diesem Jahr mit dieser Genehmigung.“ Allerdings sei die Alternative eines Neubaus in Jülich noch nicht ganz vom Tisch, um den Atommüll hier zu lagern. Auch dieses so genannte „Genehmigungsverfahren der Bestandsanlagen“ laufe parallel. Das Grundstück sei gesichert, der Kauf eingeleitet, so Kriewel. Allerdings sei diese Alternative nur so lange zu verfolgen, bis die ersten Castor-Transporte anrollen. Als Notfall-Option sozusagen.

Es hatten anfänglich sogar drei Handlungsoptionen für den radioaktiven Müll im Raum gestanden. Die Option einer Verlagerung in die USA ist nach entsprechenden Machbarkeitsprüfungen bereits vom Tisch. Wo liegen Vor- und wo Nachteile der beiden verbleibenden Lösungen?
„Verantwortung kann man nicht outsourcen“, heißt es in der Presseerklärung der Landeskonferenz der Atomkraftgegner und die sind klar gegen den Castor-Transport. Außerdem führen sie die praktische Erwägungen für eine Lösung in Jülich ins Feld, die besonders auf Sicherheitserwägungen zu basieren scheinen: Sowohl das Know How als auch die technischen Einrichtungen für den Umgang mit dem „heißen Müll“ seien beim Forschungszentrum vorhanden, nicht aber in Ahaus, so der Konferenz-Tenor. Zentrale Frage sei, was passiere, wenn die Castoren defekt werden oder ihr Ablaufdatum erreicht hätten. Müssen die dann nach Jülich zurück?

Konferenzteilnehmer Peter Münzer, ein in Jülich studierter Diplomingenieur für Kerntechnik aus Ahaus, erklärte die Hintergründe dieser Frage genauer: Wenn die Castoren ihr Haltbarkeitsdatum erreicht hätten, müssten in einer so genannten „heißen Zelle“ umgepackt werden. Diese gebe es in Jülich, aber eben nicht in Ahaus, sagte er. Die Dichtungen würden unterhalb der radioaktiven Strahlungen irgendwann porös. „In Ahaus können diese aber nicht umgepackt werden“, so Münzer: in der so genannten „heißen Zelle“ – einem großen betonierten Raum mit dicken Scheiben – können Greifarme das radioaktive Material bearbeiten. Sein Fazit: „Der Müll muss hierbleiben, wo er herkommt.“ Und wo es auch eine „heiße Zelle“ gebe. Politisch werde „Schwarzer Peter“ gespielt. Aber ein Endlager werde es auch nicht geben. Nicht in einem demokratischen Gesellschaftssystem, ist sich der als Berufsschullehrer tätige Experte sicher. Niemand werde das an seinem Wohnort akzeptieren.

Es sei nicht so, dass es in Ahaus bessere Einrichtungen gebe, betonte auch Boslar. Im Gegenteil. Nicht zuletzt läuft auch beim Zwischenlager Ahaus die Genehmigung zur Lagerung von atomaren Müll im Jahr 2036 aus. Die Frage, was dann passiere, sei noch ungeklärt. Die Stadt Ahaus war für eine solche Lösung ebenfalls nicht zu gewinnen. Eine entsprechende Klage richtet sich gegen eine Genehmigung, den atomaren Müll aus Jülich einzulagern, und ist bereits seit 2017 beim Oberverwaltungsgericht Münster anhängig.
Involviert in die Entscheidungen, welche Lösung zu favorisieren ist sind sowohl der Bund als auch das Land Nordrhein-Westfalen. Sie sind auch die Geldgeber, in einem Verhältnis von 70 zu 30 Prozent. Der Betreiber JEN ist von den beteiligten Ministerien zum Handeln aufgefordert. Die Transport-Option nach Ahaus wäre nicht nur schneller, sondern auch kostengünstiger, deshalb klarer Favorit des Bundes. Auf landespolitischer Ebene gibt es eine Handlungsmaxime, die damit kollidiert: Laut einer Formulierung im Koalitionsvertrag der Landesregierungsparteien seien atomare Transporte auf ein Minimum zu reduzieren, danach wäre für das Land NRW der Neubau in Jülich die Wunsch-Lösung. Diese dauert jedoch länger und kostet mehr Geld und ist deshalb für den Bund nur eine Notlösung.

Gemeinsam beschloss die Konferenz, dass verschiedene Anfragen an das NRW Wirtschafsministerium formuliert werden, zum Beispiel, was mit defekten Castor-Behältern in Ahaus passiere, die repariert werden müssten. „Die Castoren sind auf 40 Jahre geprüft – aber was passiert danach?“, so heißt es im Wortlaut der Erklärung und soll das Problem nochmal in die politische Debatte bringen.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here