Start Nachrichten Christian Laudenberg zum Geschäftsführer berufen

Christian Laudenberg zum Geschäftsführer berufen

Das Präsidium der Industrie- und Handelskammer (IHK) Aachen hat Christian Laudenberg zum Geschäftsführer berufen. Seit Oktober 2016 hatte der Jurist die Abteilung „Recht, Existenzgründung und Unternehmensförderung“ bereits kommissarisch und seit März 2017 als Abteilungsleiter geführt.

343
0
TEILEN
Zum Geschäftsführer der Abteilung „Recht, Existenzgründung und Unternehmensförderung“ der IHK Aachen berufen: Christian Laudenberg. Foto: IHK Aachen/Heike Lachmann
Zum Geschäftsführer der Abteilung „Recht, Existenzgründung und Unternehmensförderung“ der IHK Aachen berufen: Christian Laudenberg. Foto: IHK Aachen/Heike Lachmann
- Anzeige -

Seine berufliche Laufbahn in der IHK Aachen hat Laudenberg 2013 als Referent in der Rechtsabteilung begonnen. 2015 war er in die Abteilung „Zentrale Dienste“ gewechselt, wo er unter anderem das Service-Center der Kammer verantwortete. Seit Mai 2016 leitet der 33-Jährige außerdem den Juniorenkreis der IHK Aachen, ein Netzwerk von rund 80 jungen Unternehmern und leitenden Angestellten aus verschiedenen Branchen.

„Übermäßige Bürokratie und steuerliche Belastungen bremsen Investitionen und hindern das Wirtschaftswachstum“, sagt Laudenberg: „Entlastungen wären an vielen Stellen auch ohne Steuerausfälle möglich. Wir setzen uns deshalb kontinuierlich für wirtschaftsfreundliche und nachhaltige Rahmenbedingungen ein.“ Weitere Schwerpunkte bildeten die Unterstützung von Existenzgründern in enger Zusammenarbeit mit der Initiative „GründerRegion Aachen“, deren Geschäftsführer er ist, sowie verschiedene Aktivitäten zur Unternehmensnachfolge.

- Anzeige -

Bildunterzeile zu PM_Laudenberg.jpg:
Zum Geschäftsführer der Abteilung „Recht, Existenzgründung und Unternehmensförderung“ der IHK Aachen berufen: Christian Lau- denberg.
Foto: IHK Aachen/Heike Lachmann


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here