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Nicht gesetzlich vorgeschrieben

Bei den Stadtwerken Jülich gehen zurzeit vermehrt Anrufe und Nachfragen von Kunden ein, die durch ein Werbeschreiben der DMG Deutsche Messwesen GmbH verunsichert sind. Das Unternehmen stellt jetzt klar, dass diese Briefe nicht von den Stadtwerken versendet werden und keine entsprechende Verpflichtung besteht.

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Die Geschäftsstelle der Stadtwerke. Foto: Dorothée Schenk
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In den Schreiben geht es um den Einbau sogenannter Smart Meter – das sind intelligente digitale Stromzähler. Im gesamten Jülicher Stadtgebiet werden entsprechende Werbebriefe verteilt. Die Stadtwerke stellen deshalb klar: Das Schreiben ist keine Aufforderung zu einem gesetzlich vorgeschriebenen Einbau, sondern reine Werbung und wird nicht von den Stadtwerken versendet.

Bei der Werbung der DMG handelt es sich lediglich um ein Angebot für einen freiwilligen Einbau eines intelligenten Messystems auf Wunsch. Die Werbeaktion wurde nicht mit den Stadtwerken Jülich abgestimmt. Niemand ist verpflichtet, auf das Schreiben zu reagieren oder die DMG zu beauftragen.

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„Das ist ein ganz normales Werbeschreiben eines Wettbewerbers. Wer ein solches Werbeschreiben erhält, muss nichts tun. Jeder, der gesetzlich zum Einbau von Smart Metern verpflichtet wird, wird unmittelbar und rechtzeitig von uns informiert, denn wir sind für Jülich der grundzuständige Messstellenbetreiber“, betont Michael Niedbal, Teamleiter Messstellenbetrieb bei den Stadtwerken Jülich.

Die DMG wirbt in ihrem Schreiben mit einer kostenlosen Installation. „Hier muss man sorgfältig lesen. Diese kostenfreie Installation darf nicht mit einem insgesamt kostenlosen Angebot verwechselt werden“, erklärt Michael Niedbal weiter. „Diese Aussage bezieht sich ausschließlich auf den Einbau.“ Laut Fußnote des Schreibens kostet der Messstellenbetrieb durch die DMG 99 Euro brutto pro Jahr und sieht eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten vor. Gleichzeitig weist das Unternehmen darauf hin, dass der Einbau eines intelligenten Messsystems durch die Stadtwerke ebenfalls kostenlos ist.

Auch die im Werbeschreiben genannte Netzentgelt-Reduzierung ist nicht an einen Wechsel zur DMG gebunden und auch keine besondere Leistung des Anbieters. „Sie gilt unter bestimmten gesetzlichen und technischen Voraussetzungen unabhängig davon, welcher Messstellenbetreiber das intelligente Messsystem betreibt“, weiß Michael Niedbal.

Für bestimmte Verbrauchs- und Erzeugungsanlagen kann ein Smart Meter tatsächlich gesetzlich vorgeschrieben werden. Dafür sind dann die Stadtwerde zuständig, sofern der Kunde keinen anderen Betreiber beauftragt hat. Betroffene Kunden erhalten eine gesonderte Mitteilung der Stadtwerke. Das Werbeschreiben der DMG ersetzt eine solche Mitteilung nicht.

Bei Fragen zum freiwilligen oder gesetzlich vorgeschriebenen Smart-Meter-Einbau können sich Kunden direkt an die Stadtwerke Jülich wenden. Ansprechpartner ist Michael Niedbal. Er ist unter der Telefonnummer 02461/625-134 oder per E-Mail an m.niedbal@stadtwerke-juelich.de erreichbar.

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