Start Nachrichten Unternehmer in Sorge

Unternehmer in Sorge

Die IHK hat die Ergebnisse einer Blitzumfrage veröffentlicht. Der meisten Unternehmer sehen der Zukunft nicht besonders positiv entgegen.

84
0
TEILEN
IHK. Foto-Archiv: Jörg Hempel
- Anzeige -

Die Corona-Pandemie hinterlässt zunehmend Spuren in der regionalen Wirtschaft – wenn auch nicht ganz so deutlich wie im Bundesdurchschnitt. Das ist das Ergebnis einer Blitzumfrage der Industrie- und Handelskammer (kurz IHK) Aachen.

Nach dieser Umfrage geben 87 Prozent der befragten Unternehmer aus der Region an, dass die aktuelle Situation Auswirkungen auf ihren Betrieb hat. Vor drei Wochen sagten das erst zwei Drittel der Befragten. 76 Prozent der Unternehmer gehen jetzt von konkreten Umsatzrückgängen in diesem Jahr aus. Die Mehrzahl prognostiziert einen Umsatzrückgang von bis zu 25 Prozent. Jeder siebte Unternehmer erwartet sogar einen Einbruch um mehr als 50 Prozent. Mittlerweile ist jedes achte Unternehmen in Sorge vor einer drohenden Insolvenz.

Die Mehrheit der Unternehmer rechnet mit einem Umsatzrückgang in diesem Jahr – im Bundesdurchschnitt sogar noch etwas mehr als in der Region Aachen. Grafik: IHK
- Anzeige -

Deutschlandweit fallen die Einschätzungen der Befragten jedoch noch negativer aus: 92 Prozent spüren die Folgen der Pandemie. 81 Prozent erwarten Umsatzrückgänge in diesem Jahr, davon rechnet jeder vierte Betrieb in Deutschland mit einem Rückgang um mehr als 50 Prozent. Jeder sechste Befragte sieht die Gefahr einer drohenden Insolvenz. „Im deutschlandweiten Vergleich beurteilen die Unternehmer aus unserer Region ihre wirtschaftliche Situation und die möglichen Folgen der Corona-Pandemie noch etwas positiver“, sagt Michael Bayer, Hauptgeschäftsführer der IHK Aachen. „Das kann aber kein Trost sein, denn der Einschnitt ist tief – für Soloselbstständige und Kleinstunternehmer bis hin zu international tätigen Firmen.“

Erste Hilfe

Erste Hilfe bieten die Maßnahmen des Bundes und der nordrheinwestfälischen Landesregierung. Allein die seit vergangenem Freitag bereitgestellte NRW-Soforthilfe seit laut der Pressemitteilung der IHK bereits von 342.852 Unternehmern beantragt worden. Davon seien bislang rund 282.000 Anträge genehmigt worden. Im Regierungsbezirk Aachen, Bonn und Köln seien es aktuell 97.286 Anträge, von denen mehr als die Hälfte schon genehmigt worden sei.

Rund 3.300 Anfragen zur Soforthilfe und 500 Mails zum Kurzarbeitergeld alleine bei der IHK in den vergangenen Tagen zeige weiter, dass die Unternehmen massive Unterstützung benötigen. Bayer bilanziert: „Die bisherigen Maßnahmen helfen, reichen aber noch lange nicht.“

Es reicht noch nicht  

Aktuell mangele es nach wie vor an umfangreicher Unterstützung für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten. Für sie gelte die Soforthilfe nicht. Zudem könne für sie die Liquidität – bei Umsätzen nahe Null und unsicherer Perspektive – derzeit nicht mit Kreditprogrammen im banküblichen Verfahren sichergestellt werden. „Auch diesen Unternehmen muss nun schnell und unbürokratisch geholfen werden“, fordert Bayer. „Dafür machen wir uns als IHK Aachen gemeinsam mit dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) in Berlin stark.“

Weitere Ergebnisse der Umfrage der IHK Aachen: Nahezu 60 Prozent der hiesigen Unternehmer befürchten einen Nachfragerückgang, knapp die Hälfte erwartet Ausfälle durch fehlende Mitarbeiter, Stornierungen von Aufträgen und ein Aufschieben notwendiger Investitionen. Rund ein Drittel der Befragten rechnet mit Liquiditätsengpässen und logistischen Herausforderungen, sei es bei Lieferungen oder aufgrund fehlender Waren und Dienstleistungen.

Von den angekündigten Hilfsmaßnahmen haben vor allem das Kurzarbeitergeld (77 Prozent), die Stundung beziehungsweise Herabsetzung von Vorauszahlungen (60 Prozent) sowie Soforthilfen in Form von Zuschüssen (49 Prozent) die höchste Relevanz für die Betroffenen in der Region.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here