Start Stadtteile Jülich Wartezeit versüßen

Wartezeit versüßen

Limitierter Schokoladenadventskalender 2023 ab sofort im Rathaus erhältlich.

142
0
TEILEN
Bürgermeister Axel Fuchs (M.) freut sich mit Vanessa Weiland (r.) und Gisa Stein (l.) vom Amt für Stadtmarketing (l.) über die neuen Jülicher Schokoladenkalender, die ab sofort im Rathaus, am Samstag in der Tourist Info und ab 17. November auf dem Weihnachtsmarkt erhältlich sind. Foto: Stadt Jülich/Claudia Noppen
- Anzeige -

Pünktlich zum 1. Dezember öffnet sich das erste Türchen der Adventskalender. Wer noch keinen hat, kann im Rathaus an der Infotheke und auf dem Weihnachtsmarkt ein besonderes Exemplar erwerben. Das Amt für Stadtmarketing hat innerhalb der Aktion „Jülich im Advent“ auch in diesem Jahr eine streng limitierte Auflage von 100 Schokoladenadventskalendern produzieren lassen.
In Kooperation mit dem Verein indeland Tourismus e.V. wurden dafür die Jülicher Seiten des indeland-Wimmelbuchs mit der kindgerechten Illustration markanter Sehenswürdigkeiten umgesetzt.

Die Kalender sind nicht nur mit regional produzierter Lindt-Schokolade gefüllt, sondern haben ein komplett plastikfreies Innenteil, so dass der Kalender nach Ablauf in einem Stück dem Altpapier zugeführt werden kann. Das Sponsoring haben die Jülicher Wellpappenfabrik Smurfit Kappa – für den Kalender als Vollkarton – sowie die Zuckerfabrik Fa. Pfeifer & Langen – für die Füllung mit süßer Schokolade – gerne übernommen.

- Anzeige -

Das Motiv stammt aus der Kollektion der Souvenirs innerhalb der Aktion „Jülich im Advent“. „Für die Weihnachtszeit sind weitere Produkte geplant, um den Bürgerinnen und Bürgern in diesem Jahr wieder die Möglichkeit zu geben, kleine Geschenke von Jülichern und für Jülicher erwerben zu können“, so Gisa Stein vom Amt für Stadtmarketing. Ab sofort sind die Kalender an der Infotheke im Neuen Rathaus, am Samstag in der Tourist Information oder ab 17. November auf dem Weihnachtsmarkt für 10 Euro erhältlich.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here