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Zukunftsfähiges Heizen in Jülich

Winter im Warmen – geht das auch klimafreundlich? Die Stadt Jülich informiert über die Optionen beim Heizungstausch und was zu beachten ist.

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Foto: IG BAU | Tobias Seifert
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Wer seine Heizung erneuern muss oder will, entscheidet seit dem 29. Juli freier als zuvor. Aber was ist zu beachten, was bietet sich an, wo liegen Grenzen? Das Klimaschutzmanagement der Stadt Jülich klärt über wichtige Fragen zu Betrieb und Austausch von Heizungen auf.

Solange die vorhandene Heizung zuverlässig läuft und Reparaturen im üblichen Rahmen bleiben, bestünde kein Anlass zum sofortigen Austausch. Ein Betriebsverbot für bestehende Anlagen enthält das neue Gesetz nicht. Dennoch sollten Interessierte die Voraussetzungen für ein klimaneutraleres Jülich in ihren eigenen vier Wänden frühzeitig überprüfen. Auch sei zu beachten, dass ein Systemwechsel häufig Vorarbeiten erfordert, etwa größere Heizflächen für niedrigere Vorlauftemperaturen. Derartiges ließe sich unter dem Druck eines Heizungsausfalls schlecht planen. Auch der halbjährlich sinkende Zuschuss sei laut dem Amt zu beachten.

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Das Klimaschutzmanagement der Stadt Jülich rät: Bei einer anstehenden energetischen Sanierung sollte diese vor dem Heizungstausch stattfinden. Der Wärmebedarf sinkt dann auch schon für die bestehende Heizung, die neue Anlage kann kleiner ausgelegt werden, und die Jahresarbeitszahl steigt. Unabhängiger Rat kann jedem bei der Beurteilung helfen, hier könne die Verbraucherzentrale NRW kostenfrei in der Beratungsstelle sowie telefonisch und per Video Abhilfe schaffen. Auch vorliegende Angebote für eine Wärmepumpe vergleiche die die Verbraucherzentrale kostenlos, bis zu drei Stück. Eine Beratung zu Hause koste dabei 40 Euro. Interessierten wird geraten, sich über die kommunale Wärmeplanung zu informieren. Für die Frage, ob im eigenen Stadtteil ein Wärmenetz realistisch wäre, ist sie die beste verfügbare Informationsquelle. Bei der kommunalen Wärmeplanung handelt es sich übrigens um eine strategische, informelle Planung, heißt es weiter. Sie treffe keine rechtsverbindlichen Einzelaussagen zu einzelnen Gebäuden oder Grundstücken und ersetze keine individuelle Beratung. Vielmehr bilde sie eine Grundlage für die weitere Entwicklung der Wärmeversorgung vor Ort.

Das Heizungsgesetz, beziehungsweise Gebäudeenergiegesetz, ist abgelöst worden – was ändert sich?
Das Wichtigste zuerst: Seit dem 29. Juli gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Die Vorgabe, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, ist entfallen. Bei Bedarf kann also weiterhin eine Gas- oder Ölheizung eingebaut werden. Eine weitere mögliche Zukunftsperspektive sieht das Klimaschutzmanagement in sogenannten biogenen Brennstoffen. Biogene Brennstoffe sind Biomethan und Bioöl, die aus Biomasse oder Ölpflanzen gewonnen werden. Aber sind sie ein wirtschaftlich lohnenswerter Ersatz? Wie sich die Preise während der sogenannten Bio-Treppe entwickeln, kann nur prognostiziert werden, so das Klimaschutzmanagement der Stadt Jülich. Dabei geht es um die gesetzliche Vorschrift, neu eingebauten Gas- und Ölheizungen eine schrittweise steigende Beimischung biogener Brennstoffe beizumischen: mindestens 10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040. Ab 2045 müssen die Brennstoffe vollständig klimaneutral sein, schildert das Klimaschutzmanagement. Dabei sei allerdings auch zu bedenken, dass diese gesetzlich vorgeschriebene Beimischung die Nachfrage bei begrenztem Angebot erhöhe.

Auch die Frage, ob eine Wärmepumpe überhaupt in jedem Gebäude funktioniert, ist zu bedenken, doch das Klimaschutzmanagement hat eine passende Antwort. Eine Langzeitstudie des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme ISE zeige: Wärmepumpen können auch in älteren Bestandsgebäuden zuverlässig und effizient arbeiten. In dem vierjährigen Feldtest mit 77 Anlagen hätten Luft-Wasser-Wärmepumpen im Durchschnitt eine Jahresarbeitszahl von 3,4 erreicht – aus einer Kilowattstunde Strom wurden also 3,4 Kilowattstunden Wärme. Entscheidend für die Effizienz sei dabei nicht das Baujahr des Hauses, sondern vor allem die erforderliche Vorlauftemperatur gewesen. Auch Heizkörper sind demnach kein grundsätzliches Hindernis für den Einsatz einer Wärmepumpe. Ebenfalls wichtig für die Jülicher Bevölkerung: Für eine Wärmepumpe spräche, dass das hiesige Winterklima eines der mildesten in Deutschland ist, heißt es in der Pressemitteilung.

Fördermittel und Finanzierung im ständigen Wandel.
Das Klimaschutzmanagements schildert außerdem neue Bedingungen, die seit dem 21. Juli gelten. Der höchstmögliche Zuschuss sinkt zum 1. Februar und zum 1. August jeden Jahres. Für einen Haushalt ohne Anspruch auf den Einkommensbonus fällt er von 12.880 Euro bei einem Antrag im Juli 2026 auf 7500 Euro bei einem Antrag ab August 2028. Das ist ein Rückgang von 42 Prozent. Wer warte, bekomme weniger, und der Zeitplan dafür stehe bereits fest. Sollten Bürgerinnen und Bürger nun auf das Ergebnis warten? Die Pflicht der Stadt zur kommunalen Wärmeplanung bestehe unverändert fort. Das Projekt wurde in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Jülich und SME Management im Juli begonnen und muss bis spätestens Juni 2028 abgeschlossen sein.

Ein weiterer Punkt beim Klimaschutz seien Contracting-Angebote, die sowohl für Unternehmen als auch für Kunden eine große Rolle spielten. Bei einem Wärmeliefer-Contracting stellt ein Energieversorger die Heizung und liefert die Wärme, meist mit einer Vertragslaufzeit von bis zu zehn Jahren. Abschließend beantwortet das lokale Klimaschutzmanagement die Frage, ob die Sanierung vor dem Heizungstausch etwas bringe. Die Antwort: Eine energetische Sanierung senke den Verbrauch unabhängig vom Heizsystem, verringere die benötigte Heizleistung und erlaube eine kleinere, günstigere Anlage. Steht sie an, sollte sie vor dem Heizungstausch erfolgen, wird geraten. Dennoch sei sie für einen Wechsel des Energieträgers nicht zwingend notwendig.

Interessierte können weitere Informationen auf der Homepage der Stadt Jülich erhalten.

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