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3G in Bus und Bahn

Wer mit Bus und Bahn fahren will, muss seit dem 24. November geimpft, genesen oder getestet sein. Seit der bundesweiten Einführung der 3G-Regel im Nahverkehr am 24. November werden stichprobenartig entsprechende Nachweise kontrolliert. In einer überregionalen Aktion wird in den nächsten Tagen landesweit die Einhaltung der 3G-Regel verstärkt überprüft. Das schreibt der NVR in einer Pressemitteilung.

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Foto: pixabay
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Zudem fördert die Landesregierung Bus- und Bahnunternehmen in Nordrhein-Westfalen, um zusätzliches Personal zur Durchführung der Kontrollen der 3G-Regel bis Ende Juni 2022 zu finanzieren und hat ein weiteres Unterstützungspaket in Höhe von 28 Millionen Euro auf den Weg gebracht. Der Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages hat die entsprechenden Mittel bewilligt.

Verkehrsministerin Ina Brandes: „Wir wollen, dass die Menschen auch in Corona-Zeiten mit Bus und Bahn sicher und zuverlässig ans Ziel kommen. Es ist ein Zeichen des Respekts, der Vernunft und des wertschätzenden Umgangs miteinander, dass alle Fahrgäste eine Schutzmaske tragen und sich an die 3G-Regel halten. Am besten wäre, wenn kein einziges Bußgeld erhoben werden muss!“ Ministerin Ina Brandes weiter: „Zugleich sorgt das Land vor, dass genug Personal vorhanden ist, um die Einhaltung der Schutzregeln im Nahverkehr überprüfen zu können. So sorgen wir alle für mehr Schutz und Sicherheit in Bussen und Bahnen während der Corona-Pandemie.“

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Bei der gemeinsamen Aktion von NRW-Verkehrsministerium, den SPNV-Aufgabenträgern Nahverkehr Rheinland (NVR), Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) und Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) sowie dem Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), der Deutschen Bahn AG und Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie der Bundespolizei finden in den Zügen auf ausgewählten Strecken im Dezember Kontrollen der 3G-Nachweise statt. Zeitgleich kontrollieren die kommunalen Verkehrsunternehmen gemeinsam mit den Ordnungsämtern in Bussen und Straßenbahnen in großen Städten in Nordrhein-Westfalen. Wird kein Zertifikat vorgezeigt, können die Verkehrsunternehmen von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und den Fahrgast aus dem Fahrzeug verweisen. Wer nicht geimpft, getestet oder genesen ist und mit Bus und Bahn fährt, muss mit einem Bußgeld von 250 Euro rechnen.

Die 3G-Pflicht gilt in allen Bussen, Straßen-, Stadt- und U-Bahnen sowie in Fern- und Nahverkehrszügen (S-Bahn, Regionalbahn, Regionalexpress). An Bahnsteigen, Haltestellen und in Gebäuden ist kein 3G-Nachweis erforderlich. Als getestet gelten Fahrgäste, die einen offiziellen Nachweis entweder über einen negativen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder einen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorzeigen können. Selbsttests werden nicht anerkannt.

Kinder bis zum sechsten Lebensjahr sowie Schüler aller Schulformen sind von der 3G-Regel ausgenommen, da sie im Rahmen des Schulbetriebes regelmäßig getestet werden. Das gilt auch für volljährige Schülerinnen und Schüler. Auszubildende ab 16 Jahren gelten an Unterrichtstagen als Schüler und damit als getestet, an Anwesenheitstagen im Betrieb als Arbeitnehmer und damit als 3G-relevant. Studierende an Universitäten und Hochschulen müssen bei Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel den 3G-Nachweis mit sich führen. Die 3G-Nachweispflicht gilt vorerst bis zum 19. März 2022.

Im Nahverkehr Nordrhein-Westfalens gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen einer FFP2- oder einer medizinischen Maske (sogenannte OP-Maske) in Fahrzeugen, in Bahnhöfen, Empfangshallen, Reisezentren und Unterführungen. Wer keine zulässige Maske im Nahverkehr trägt, muss seit dem 12. August 2020 mit einem Bußgeld von 150 Euro rechnen.


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