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Arbeitgeber und schwerbehinderte Menschen unterstützen

Schwerbehinderte Menschen haben weiterhin schlechtere Chancen eine neue Beschäftigung aufzunehmen, als Menschen ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen. Zum Tag der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember ruft die Arbeitsagentur dazu auf, dass arbeitslose Menschen mit einer Beeinträchtigung in keiner Lebens- oder Arbeitssituation außenvorgelassen werden dürfen.

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Foto: BA
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„Schwerbehinderte benötigen durchschnittlich 65 Tage länger, als Menschen ohne gesundheitliche Einschränkungen um eine Arbeit aufzunehmen. Die Integration von schwerbehinderten Männern und Frauen wird häufig durch Bedenken erschwert, zum Beispiel durch die Annahme, dass sie häufiger krank werden als andere Mitarbeitende. Das stimmt aber nicht, wie die Statistiken zeigen. Außerdem hält sich hartnäckig das Stereotyp vom Menschen im Rollstuhl, dabei sind die Krankheitsbilder vielfältig“, so Ulrich Käser, Leiter der Agentur für Arbeit Aachen-Düren. Die häufigste Ursache einer Schwerbehinderung ist eine im Laufe des Lebens auftretende Erkrankung, daher befinden sich schwerbehinderte Menschen meist in der zweiten Hälfte ihres Lebens. Sie sind aber nicht immer körperlich beeinträchtigt. Die meisten Schwerbehinderten arbeiten im Agenturbezirk Aachen-Düren im verarbeitenden Gewerbe, einer Branche in der man oft körperlich arbeitet.  „Häufig werden Personalentscheidungen getroffen, die sich an vermeintlichen Minderleistungen orientieren. Integration bedeutet aber die Potenziale und Talente aller Menschen in den Mittelpunkt zu rücken“, so Käser.

Überdurchschnittlich gut qualifiziert

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Schwerbehinderte sind im Durchschnitt besser qualifiziert, denn prozentual haben mehr Menschen dieser Personengruppe eine abgeschlossene Ausbildung oder ein Studium, als in der Personengruppe der übrigen arbeitslosen Menschen. „Aufgrund des steigenden Bedarfs an Fachkräften ist es notwendig die Stigmatisierung zu beenden, die Potenziale dieser Menschen zu erkennen und effektiv einzusetzen. Die Agentur für Arbeit unterstützt dies nicht nur durch Beratung, sondern auch finanziell“, sagt Ulrich Käser.

In den privaten Unternehmen mit mehr als 20 Angestellten in der Region sind nur 3,9% der Arbeitsstellen mit Schwerbehinderten besetzt, gesetzlich vorgeschrieben sind 5%. Es gibt somit weiterhin viele Arbeitgeber, die für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz für schwerbehinderte Menschen eine Ausgleichsabgabe in Höhe von maximal 320 Euro zahlen müssen. Potenzial um diese Stellen zu besetzten, gibt es unter den schwerbehinderten Menschen.

Die Agentur für Arbeit bietet individuelle Beratung zu allen Fragen rund um die Einstellung schwerbehinderter Menschen

Ob bei technischen, organisatorischen oder förderrechtlichen Fragen oder bei der Suche von Angestellten und Auszubildenden, der Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit berät und unterstützt Arbeitgeber bei der Einstellung von schwerbehinderten Menschen. Die Fachkräfte des Arbeitgeber-Services begleiten Unternehmen während des gesamten Einstellungsprozesses und stehen auch nach erfolgtem Arbeitsbeginn bei Inklusionsfragen beratend zur Seite.

Die finanziellen Leistungen sind umfassend:

  • Eingliederungszuschuss, um Fertigkeiten und Kenntnisse der Bewerberin oder des Bewerbers zu fördern
  • Erstattung der Kosten für eine Probebeschäftigung von bis zu drei Monaten
  • Zuschuss zur Aus- oder Weiterbildung
  • Zuschuss für die behindertengerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes.

Interessierte Unternehmen können sich telefonisch unter 0800 4555520 an die Arbeitsagentur wenden. Weitere Informationen auch online unter: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/arbeitskraefte


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