Start Stadtteile Jülich Kontinuität im Bürgerbeirat

Kontinuität im Bürgerbeirat

Auf der Mitgliederversammlung des Bürgerbeirates Historische Festungsstadt Jülich wurde ein neuer Vorstand gewählt und ein Ausblick in die Zukunft gewagt.

345
0
TEILEN
- Anzeige -

Die Arbeit an der Publikation über die Friedhöfe in der Stadt und auf den Dörfern wird von dem Viererteam des Bürgerbeirates Historische Festungsstadt Jülich. durch Wolfgang Gunia, Dr. Peter Nieveler, Harald Koch und Horst Zimmermann fortgesetzt. Wolfgang Gunia verwies außerdem auf den neu gegründeten Verein „Jülicher Friedhofskultur“. Bürgermeister Axel Fuchs ermunterte dazu, ehrenamtlich ausgewählte Gräber zu erhalten und mit der Stadt eine entsprechende Vereinbarung zu treffen.

In die aktuellen Planungen zur Neugestaltung des Schlossplatzes wird der Bürgerbeirat sich einschalten und dafür werben, dass der Verlauf der historischen Römerstraße deutlicher erkennbar gemacht wird und dass vor allem der Stadtwall und Wallgraben der Pasqualinifestung, die einst einen großen Teil der Fläche beanspruchte, durch entsprechende Tafeln veranschaulicht wird. Die Mitgliederversammlung beauftragte den Vorstand ein Konzept zu entwickeln, wie durch Gestaltung von Ansichtskarten von historischen Persönlichkeiten und Bauten und deren Entwicklung für Jülich geworben werden kann.

- Anzeige -

Außerdem waren die Mitglieder zum Urnengang aufgerufen. Jeweils einstimmig gewählt wurden als Sprecher Wolfgang Gunia, als seine Vertreter Harald Koch und Horst Zimmermann. Neuer Schatzmeister wurde Jens Hövelmann. Drei Beisitzer vervollständigen den neuen Vorstand: Hans Güldenberg, Ilke Neuenhoff und Sebastian Robens.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here