Start Nachrichten Einbrecher und Kammerjäger

Einbrecher und Kammerjäger

In Ederen fand eine Frau in der Nacht einen Einbrecher im Haus. Dieser flüchtete mit der Beute. Außerdem ist Im Langerwehe jemand einem Betrüger zum Opfer gefallen.

205
0
TEILEN
Archivbild Polizeiauto | Foto: Arno Bachert - stock.adobe.com
Archivbild Polizeiauto | Foto: Arno Bachert - stock.adobe.com
- Anzeige -

Einbrecher im Schlafzimmer 

Eine Seniorin aus Ederen erlebte in der Nacht zu Samstag einen großen Schrecken, als sie wach wurde und sich ein Fremder in ihrem Schlafzimmer aufhielt. Es handelte sich um einen Einbrecher auf der Suche nach Wertsachen.

- Anzeige -

Gegen 3:55 Uhr wurde eine Anwohnerin des Apweilerwegs in Ederen wach und nahm einen Schatten in ihrem Schlafzimmer wahr. Als sie die Person ansprach, flüchtete diese durch die Terrassentür. Laut Spurensuche der Polizei war der Eindringling durch diese ursprünglich gekippte Tür zuvor auch ins Haus gelangt.

Der Einbrecher nahm Schmuckstücke an sich, mit denen er entkam. Hinweise auf den Unbekannten liegen bislang nicht vor. Zeugen werden gebeten Hinweise an den Polizeinotruf 110 zu melden.

Falscher Kammmerjäger 

Ein Mann aus Langerwehe wollte am vergangenen Freitag ein Wespennest am Haus entfernen lassen und wurde dabei Opfer eines Betruges. Der Mann aus Langerwehe recherchierte über das Internet nach einem Kammerjäger und rief eine auf der gefundenen Website angegebene Hotline an. Bereits zwei Stunden später traf ein Herr ein, der eine Substanz in den Rollladenkasten sprühte, an dem die Tiere ihr Nest gebaut hatten. Der Kammerjäger kassierte dafür rund 500 Euro in bar und gab an, am nächsten Tag noch einmal wiederkommen zu müssen, um das Nest dann zu entfernen.

Zu einem zweiten Besuch kam es jedoch nicht. Weitere Anrufe des Hausbewohners bei der angegeben Hotline führten auch nicht dazu, dass ein weiterer Termin zustande kam. Bei diesem Vorgehen handelt es sich um eine gängige Betrugsmasche.

Die Polizei rät: Suchen Sie sich einen zuverlässigen lokalen Anbieter. Fragen Sie in Ihrer Bekanntschaft oder in der Nachbarschaft, ob Ihnen jemand einen Kammerjäger empfehlen kann. Vergleichen Sie Angebote und informieren Sie sich über marktübliche Preise. Lassen Sie sich nicht auf der Terminvereinbarungen über eine Hotline ein, ohne zu wissen, welcher Kammerjäger zu Ihnen kommt. Zahlen Sie nicht in bar, Sie haben eine Anrecht auf eine Rechnung.

 


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here