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FFP2 in der Arbeitsagentur

Weil der Schutz der Kunden sowie der Mitarbeitenden an oberster Stelle steht, müssen beim Besuch der Arbeitsagenturen ab sofort FFP2-Masken getragen werden. Diese Regelung gilt bundesweit. Ausnahmen gelten für Personen, die nachweisen können, dass sie keine FFP2-Maske tragen dürfen oder können.

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Foto: Bundesagentur für Arbeit
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Darüber hinaus ist die Agentur für Arbeit weiterhin auch telefonisch, schriftlich, über digitale Angebote und per Videokommunikation erreichbar. Viele Anliegen können auf diesen Wegen erledigt und geklärt werden. Alle Informationen unter: www.arbeitsagentur.de/aachen-dueren

Die Regelungen gelten für die Agenturen für Arbeit. Für die Jobcenter gelten eigene Regeln vor Ort. Sie finden sich auf den jeweiligen Internetseiten.

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