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Keine persönlichen Sprechzeiten und temporäre Steuererleichterung

Wegen des Corona-Virus gibt es immer mehr Einschränkungen, die zur allgemeinen Sicherheit beitragen sollen.

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Foto: pixabay
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Das Finanzamt Jülich verzichtet vorübergehend auf Publikumsverkehr. In dringenden Ausnahmefällen kann ein Termin nach vorheriger Terminvereinbarung ausnahmsweise im Finanzamt stattfinden. Es besteht allerdings nach wie vor die Möglichkeit, während der gewohnten Öffnungszeiten telefonische Absprachen unter 02461/6850 zu treffen.
Das Finanzamt teilt mit, dass Steuererklärungen und Anträge fristgerecht in den Hausbriefkasten geworfen werden können. Sie werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Vordrucke gibt es im Foyer oder zum Download auf den Internetseiten des Bundesfinanzministeriums. Zudem gibt es die Möglichkeit, sich bei www.elsteronline.de zu registrieren, um die Steuererklärung kostenfrei online von zuhause zu erledigen.

Darüber hinaus gibt es für Jülicher Unternehmen nun das Angebot, die Gewerbe- und Grundsteuer zu stunden. Mit der Maßnahme soll die wirtschaftlicher Herausforderung für Unternehmen während der Corona-Krise abgemildert werden. Das soll Arbeitsplätze und Existenzen erhalten und einen Übergang bis zum Einsetzen von Hilfsmaßnahmen durch den Bund und Land bilden. Das Angebot gilt vorerst bis zum Dienstag, 30. Juni.

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Unternehmen die von dem Angebot der Stundung Gebrauch machen wollen, können dies durch formlose Mail an [email protected] mit Angabe des Kassenzeichens und einer entsprechenden Begründung (z.B: Umsatzeinbußen aufgrund Schließung etc.) tun. Nach Eingang der Mail erfolgt zeitnah eine Bestätigung ebenfalls per Mail. Dies teilte die Stadt Jülich mit.

Die Stadt weißt überdies darauf hin, dass diese Regelung lediglich für die Grund- und Gewerbesteuer gilt, da hierfür Zuständigkeit bei der Stadt Jülich liegt. Für alle anderen Steuerarten, wie beispielsweise die Einkommens- oder Körperschaftssteuer, Lohn- und Umsatzsteuer bleibt es bei den bisherigen Ansprechpartnern im örtlichen Finanzamt.


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