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Hilfe für Tagebau-Zulieferer

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat das so genannte Anpassungsgeld für Arbeitnehmer im Kohlesektor geschaffen. Bis Mittwoch, 18. November, können sich die Unternehmen melden.

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Foto: pixabay
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Der Kohleausstieg betrifft nicht allein die RWE AG, sondern auch zahlreiche weitere Unternehmen, die als Dienstleister, Partner oder Zulieferer der Tagebaue Garzweiler, Hambach und Inden tätig sind. Diese Unternehmen stehen vor der Herausforderung, neue Märkte zu identifizieren und neue Geschäftsmodelle zu entwickeln. Das teilte die IHK Aachen mit.

Um die Partner- und Tochterunternehmen zu unterstützen, hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) das so genannte Anpassungsgeld für Arbeitnehmer im Braunkohletagebau aufgelegt. Unternehmen, bei denen es Interesse an dieser Förderung gibt, können sich noch bis Mittwoch, 18. November, beim BAFA melden. „Das Anpassungsgeld ist ein positives Signal für die betroffenen Unternehmen und ihre Mitarbeiter. Leider ist aber nur ein Bruchteil der vom Braunkohleausstieg betroffenen Betriebe antragsberechtigt“, sagt Raphael Jonas, Geschäftsführer der IHK Aachen für den Bereich Umwelt, Innovation, Standort.

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So ist zum Beispiel eine Voraussetzung für das Anpassungsgeld, dass das beantragende Unternehmen mindestens 80 Prozent des Jahresumsatzes 2019 aus einer spezifischen Tätigkeit im Tagebau erwirtschaftet hat. „Grundsätzlich sollten auch Partnerunternehmen der betroffenen Kraftwerke die Möglichkeit bekommen, vom Anpassungsgeld zu profitieren“, fordert Jonas. Zudem müsse es weitere Fördermöglichkeiten für Unternehmen geben, die nicht die Voraussetzung für eine Bewilligung des Anpassungsgelds erfüllen. Die IHK Aachen informiert und berät Unternehmer zum Thema Anpassungsgeld.

Weitere Informationen unter der Telefonnummer 0241 4460 270 und unter der Mail [email protected].


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