Start Magazin Gesundheit Klare Regeln beim Homeoffice

Klare Regeln beim Homeoffice

Schöne neue Arbeitswelt oder Rund-um-die-Uhr-Einsatz für den Chef? Das Homeoffice ist seit Beginn der Corona-Pandemie zum Alltag für viele Beschäftigte im Kreis Düren geworden. Doch die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) vermisst klare Regeln für die Heimarbeit – und fordert die nächste Bundesregierung zu Nachbesserungen auf.

53
0
TEILEN
Quelle: NGG
- Anzeige -

„Das Arbeiten von zuhause aus macht manches einfacher und sollte auch nach Corona möglich sein. Allerdings müssen wichtige Punkte für die Beschäftigten geklärt werden – vom Aufzeichnen der Arbeitszeit über die Bezahlung der Büroausstattung bis hin zur Mitsprache von Gewerkschaften und Betriebsräten“, sagt Diana Hafke, Geschäftsführerin der NGG-Region Aachen.

Homeoffice und mobiles Arbeiten seien dabei längst nicht nur ein Thema für Bürojobs, sondern auch in Wirtschaftszweigen wie der Ernährungsindustrie relevant. Die Branche beschäftigt im Kreis Düren laut Arbeitsagentur rund 1.000 Menschen. „Hier geht es vor allem um Stellen in der Verwaltung, Buchhaltung und Logistik, bei denen seit dem Frühjahr vergangenen Jahres das Homeoffice erprobt wurde. Aber auch im Außendienst und in Teilen der Produktion hat sich die Heimarbeit mittlerweile etabliert“, so Hafke.

- Anzeige -

Entscheidend sei allerdings, dass das Homeoffice für Beschäftigte freiwillig bleibe. Ihnen dürften keine Nachteile entstehen, wenn sie nicht zuhause arbeiten könnten – oder zurück in den Betrieb wollten. „Und es kommt darauf an, dass die Arbeitszeiten auch am heimischen Schreibtisch dokumentiert werden. Homeoffice braucht Grenzen und darf nicht dazu führen, dass Beschäftigte rund um die Uhr für den Chef erreichbar sind. Privates und Berufliches müssen getrennt bleiben“, betont Hafke.

Die Gewerkschaft NGG sieht nun insbesondere die nächste Bundesregierung in der Pflicht: „Es geht darum, auch über die Pandemie hinaus faire Regeln im Sinne der Beschäftigten zu finden.“ Ein entscheidender Punkt dabei: „Betriebsräte und Gewerkschaft sollten beim Homeoffice stärker mitreden – etwa bei der technischen Ausstattung des heimischen Büros oder bei der Online-Wahl von Arbeitnehmervertretern“, so Hafke.

Außerdem könne es nicht sein, dass Beschäftigte auf den Kosten für das dienstlich genutzte Telefon sitzen blieben oder bei einem fehlenden Arbeitszimmer den Küchentisch als Schreibtisch nutzen müssten. „Die Unternehmen sparen hier teilweise enorme Summen ein, während Heimarbeitende mit ihren Problemen oft allein gelassen werden“, kritisiert Hafke. Die von der letzten Bundesregierung geschaffene steuerliche Absetzbarkeit beim Homeoffice sei mit 600 Euro pro Jahr deutlich zu niedrig. Unterm Strich bringe das einem Großteil der Beschäftigten keine spürbare Entlastung.

Eine repräsentative Umfrage des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) aus dem vergangenen Jahr unterstreicht, dass beim Zuhause-Arbeiten noch etliches im Argen liegt. So gaben 29 Prozent der Befragten im Homeoffice an, häufig außerhalb ihrer Arbeitszeit unbezahlt für die Firma zu arbeiten. Unter allen Beschäftigten waren es nur 13 Prozent. Fast jeder zweite Heimarbeiter berichtete, auch in der arbeitsfreien Zeit nicht richtig „abschalten“ zu können. Gleichzeitig erklärten 85 Prozent der Homeoffice-Befragten, ihre Arbeitszeit selbstständig planen zu können – bei Beschäftigten mit einem festen Arbeitsplatz waren es nur 65 Prozent. Unter den Menschen, die nicht im Homeoffice arbeiten wollen, gaben 73 Prozent fehlende Arbeitsmittel als Hemmnis an. Fast zwei Drittel befürchten eine Vermischung von Arbeits- und Privatleben. Weitere Infos unter: https://index-gute-arbeit.dgb.de/


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here