Start Nachrichten Mit Zahnverlust straffällig geworden

Mit Zahnverlust straffällig geworden

Vor ein paar Tagen meldete die Polizei die Fahrerflucht eines Radfahrers, der seine Zähne am Tatort zurückgelassen hatte. Der Mann machte sich selbst verdächtig, indem er einen Rollerfahrer und einen Unfall erfand.

126
0
TEILEN
Archivbild Polizeiauto | Foto: Arno Bachert - stock.adobe.com
Archivbild Polizeiauto | Foto: Arno Bachert - stock.adobe.com
- Anzeige -

Am vergangenen Donnerstag wurde in Inden-Altdorf ein geparkter Pkw beschädigt. Der Unfallverursacher flüchtete, hinterließ jedoch aussagekräftige Spuren am Unfallort, unter anderem ein paar seiner Zähne. Jetzt konnte der Verursacher identifiziert werden – und gegen ihn wird nun doppelt ermittelt.

Eine Polizeibeamtin des Verkehrskommissariats erhielt die Verkehrsunfallanzeige zur weiteren Bearbeitung. Unter den am Unfallort sichergestellten Beweismitteln befanden sich die Teile einer Fahrradlampe und Zähne, die der Flüchtige bei der Kollision mit dem parkenden Auto verloren hatte. Außerdem landete eine weitere Anzeige auf ihrem Tisch: eine wegen einer weiteren Unfallflucht.

- Anzeige -

Erstattet worden war diese zweite Anzeige von einem 34 Jahre alten Mann aus Inden-Altdorf. Er hatte zu Protokoll gegeben, an jenem Donnerstagmorgen mit seinem Rad in Inden gegen einen Baum gefahren zu sein, weil er einem Roller ausweichen musste, der plötzlich von einem Seitenweg auf die Fahrbahn eingefahren sei. Angeblich sei dieser Rollerfahrer dann weitergefahren. Bei dem Zusammenstoß mit dem Baum wollte der Radfahrer zwei Zähne verloren haben.

Die auffällige örtliche und zeitliche Nähe der beiden „Unfallorte“ und der Umstand des Zahnverlustes ließ die Sachbearbeiterin aufhorchen und veranlasste sie, den 34-Jährigen im Rahmen ihrer Ermittlungen aufzusuchen. Es stellte sich sodann heraus, dass es den von ihm zur Anzeige gebrachten Unfall gar nicht gegeben hatte. Vielmehr handelte es sich bei dem Indener um den Unfallflüchtigen des Geschehens in der Straße „An der Kippe“. Auch der Schaden am Rad des Mannes passte mit der sichergestellten Fahrradlampe überein.

Dem geständigen Mann wird nun nicht nur die Verkehrsunfallflucht vorgeworfen, sondern auch das Vortäuschen einer Straftat


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here