Start Politik B90/Die Grünen Ignoranz und Arroganz

Ignoranz und Arroganz

Gut gemeint ist das Gegenteil von gut gemacht. Diese alte Weisheit bewahrheitet sich in diesen Tagen auch mal wieder für die Jülicher Verwaltungsspitze. Vor einigen Wochen war einigen Ratsmitgliedern eine massive Betontreppe aufgefallen. Diese führte in der Nähe des Biergartens vom Rurdamm hinab zum Rurufer. Grundsätzlich natürlich eine gute Idee. Ein der- artiges Bauvorhaben war jedoch zuvor weder im zuständigen Fachausschuss noch im Haupt- und Finanzausschuss diskutiert worden.

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Bündnis 90 - Die Grünen Jülich
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Der Haupt- und Finanzausschuss hätte jedoch für ein solches Bauvorhaben die Finanzmittel freigeben müssen. Dieses Problem wurde jedoch überraschenderweise gar nicht diskutiert, sondern nur die Frage, warum der Abgang nicht behindertengerecht gestaltet wurde. Der Bürgermeister erklärte, dass es sich hier zunächst um eine unbürokratische schnelle Lösung handele, die aus laufenden Mitteln finanziert wurde.

Bei dieser Erklärung sollte bei allen Ratsmitgliedern die Alarmglocke läuten. Eine unbürokratische schnelle Lösung bedeutet also für den Bürgermeister, die Ausschüsse und den Rat bewusst zu umgehen. Eine Finanzierung aus laufenden Mitteln bedeutet, dass für Ideen des Bürgermeisters im Zweifel immer irgendwo noch Geld „geparkt“ ist. Der Rat als Kontrollorgan des Bürgermeisters dient auch dazu, gute Ideen von Schnapsideen zu trennen und letztere dann zu verhindern, was ja in der Vergangenheit auch schon geschehen ist. Besagte Treppe musste dann auch inzwischen wieder abgerissen werden. Gerüchteweise heißt es, man hätte vergessen den für das Rurufer zuständigen Wasserverband um Erlaubnis zu fragen. Bau- und Abrisskosten gehen natürlich zu Lasten der Stadt Jülich. Aus laufenden Mitteln! Wenn für die Bibliothek und die Musikschule mal wieder Geld fehlt, wird man sich an diese laufenden Mittel erinnern müssen.

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1 KOMMENTAR

  1. 2 kleine Korrekturen: Das Wörtchen „gerüchteweise“ kann man ohne wenn und aber streichen und es handelte sich nicht um eine fehlende Genehmigung des „zuständigen Wasserverbandes“ sondern der Bezirksregierung.

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