Start Politik B90/Die Grünen IrRWEge

IrRWEge

Kostenlose Zubringerbusse, von der Arbeit freigestellte Mitarbeiter, die Einbindung lokaler Parteifunktionäre und Bürgermeister, das Aufgebot sämtlicher Propagandamethoden und PR-Organisationen. Nein hier wird nicht die Organisation einer Mai-Demonstration in der ehemaligen DDR beschrieben, sondern eine Demonstration zum Erhalt der Braunkohletagebaue und der damit verbundenen Arbeitsplätze.

100
0
TEILEN
Bündnis 90 - Die Grünen Jülich
Bündnis 90 - Die Grünen Jülich
- Anzeige -

Organisiert wurde diese von der Gewerkschaft IG BCE mit massiver Unterstützung der SED. Entschuldigung der RWE. Die Parallelen lassen sich noch weiter treiben. Auch in der ehemaligen DDR ging es den Funktionären nicht um die Bevölkerung, sondern nur um die eigenen Privilegien. Auch in der DDR waren letztendlich die Gegendemonstrationen viel massiver, obwohl sie ohne die obige Unterstützung auskommen mussten. Das Ende dieser IrRWEge ist bekannt. Ein besonderes Geschmäckle hat hier auch das Verhalten des Jülicher Bürgermeisters. Instrumentalisiert von der RWE verschickt er Werbeaufrufe zur Teilnahme an dieser Demonstration an die Ratsmitglieder.

Wenn der RWE-Vorstand seine Mitarbeiter freistellt, um an einer Demonstration zur Sicherung der Arbeitsplätze teilzunehmen, dann ist das pure Heuchelei. Jahrelang hat dieser Vorstand eine Politik des destruktiven „WEITER SO“ betrieben und mit entsprechenden Fehlentscheidungen die Zukunftsfähigkeit der RWE-Arbeitsplätze zunichte gemacht. Jetzt, wo mit alternativen Energien mindestens vierzig Prozent des Strombedarfs in Deutschland gedeckt wird, sehen die Vorstände ihre Privilegien und Boni gefährdet und schicken dafür ihre Mitarbeiter auf die Straße; nicht für den Erhalt der Arbeitsplätze. Anstatt gegeneinander zu arbeiten, sollten beide Seiten gemeinsam das nachholen, was der RWE-Vorstand versäumt hat. Zukunftssichere Arbeitsplätze schaffen und gleichzeitig unsere Umwelt schützen.

- Anzeige -

§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here