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Baumbestattungen gestattet

Jülich hat eine neue Friefhofssatzung. Sie wurde im jüngsten Planungsausschuss vorgestellt.

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Kommunalfriedhof Merscher Höhe 2024. Foto: Olaf Kiel
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Auf Empfehlung der Friedhofskommission, hatte der Stadtrat vor fast einem Jahr die Verwaltung beauftragt, die Friedhofssatzung und die Gebührensatzung zur Friedhofssatzung zu überarbeiten. Wichtigster Anlass war der Wunsch „Baumbestattungen“ als neue Grabform in Jülich einzuführen.

Künftig sollen Baumbestattungen ausschließlich als Urnenreihengrabstätten auf den städtischen Friedhöfen angeboten werden, sofern geeignete Flächen mit entsprechendem Baumbestand vorhanden sind beziehungsweise angelegt werden können.

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Die Beisetzung der Asche erfolgt in einem Grabfeld mit Baumbewuchs und Rasen, in einem verrottbaren, biologisch abbaubaren Behältnis oder vollständig ohne Behältnis. Es gehe, so ist des Verwaltungsvorlage zu entnehmen, ums Einbringen, nicht nur Aufbringen der Asche.

Jedes Grabfeld für Baumbestattungen wird seitens der Stadt im Randbereich mit einer einheitlich gestalteten, bedachten Holzstele versehen, an der auf Wunsch ein Namensschild (voraussichtlich aus Edelstahl) mit dem Vor- und Nachnamen der beigesetzten Person angebracht werden kann. Die Abmessungen der einzelnen Grabstätte betragen 0,50 x 0,50 Meter.

Eine Gedenkplatte auf der Grabstätte ist – wie auch bei den anonymen Rasenreihengrabstätten – untersagt. Gleiches gilt für Grabschmuck oder sonstige Gestaltung der Grabstätte. Die Pflege der Baumbestattungsfelder wie Anpflanzung und Pflege von Bäumen sowie Einsaat und Pflege des Rasens obliegt ausschließlich dem städtischen Bauhof.


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