Start Politik CDU Finanzmittel fließen für Hochwasserschutz

Finanzmittel fließen für Hochwasserschutz

Das Mitglied des Bundestages Thomas Rachel berichtet über ein Projekt, dass die Region sicherer bei Hochwasser machen soll.

264
0
TEILEN
Foto: Guido Barth
- Anzeige -

Das Hochwasser hat unvorstellbaren Schaden angerichtet, auch hier bei uns in der Region. „Ich habe den Tag im Krisenstab zusammen mit Bürgermeister Axel Fuchs in Jülich vor Ort erlebt, war an mehreren Orten im Kreis Düren, an denen das Hochwasser Häuser, Brücken, Straßen und vieles mehr zerstört hat. Etwas später habe ich auch Erftstadt-Blessem besucht und war erschüttert über das Ausmaß“, erinnert sich Thomas Rachel (CDU), Bundestagsabgeordneter des Kreises Düren. Rachel weiter: „Die Natur hat uns am 14. Juli 2021 mit brachialer Gewalt gezeigt, dass der Klimawandel nicht irgendwo weit weg stattfindet, sondern auch hier bei uns.“

Kurz nach dem Hochwasser hatte Rachel in mehreren Orten Menschen besucht, die direkt von der Flut betroffen waren, hat sich bei Firmen und Industrie-Unternehmen an Rur und Inde ein Bild über die Lage verschafft. Das schreibt das Wahlkreisbüro von Thomas Rachel in einer Pressemitteilung. „Zum Beispiel war ich bei der Familie Hirtz in Inden-Altdorf oder habe die Firma Zerkall-Bütten in Hürtgenwald-Zerkall besichtigt. Was ich dort vor Ort gesehen habe, war wirklich erschreckend. Und das obwohl der Kreis Düren von der Flut bei Weitem nicht so stark betroffen war, wie Orte in unmittelbarer Nachbarschaft wie Eschweiler, Stolberg, an der Erft oder an der Ahr“, fasst Rachel zusammen. Er hat Häuser gesehen, die bis zur ersten Etage unter Wasser standen, Industrieanlagen, die zerstört waren und deren Lagerbestand vollständig unbrauchbar wurden

- Anzeige -

Das Hochwasser im Juli 2021 hat an Erft, Inde, Vicht, Rur, Wupper und an der Ahr zum Verlust von über 180 Menschenleben und wirtschaftlichen Schäden von über 30 Milliarden Euro geführt. Damit zählt das Hochwasser 2021 neben der Sturmflutkatastrophe 1962 und dem Elbe-Hochwasser 2002 zu den größten Naturkatastrophen, die Deutschland nach 1945 getroffen haben.

Förderungen für den Hochwasserschutz

Damit so etwas nicht noch einmal in diesem enormen Ausmaß passiert, hat Thomas Rachel in seiner Funktion als Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Bildung und Forschung ein Projekt mit auf den Weg gebracht, mit dem der Wiederaufbau wissenschaftlich begleitet und unterstützt wird. Ziel ist es, diesen Prozess so zu gestalten, dass künftig drohende Hochwasser beim Bau, bei der Planung aber auch bei der Stadt- und Raumplanung schon berücksichtigt werden. Erste Förderbescheide dazu konnte Thomas Rachel (CDU) kürzlich beim Wasserverband Eifel Rur (WVER) in Düren an den Vorstand Dr. Joachim Reichert sowie an den Wissenschaftler Prof. Holger Schüttrumpf von der RWTH Aachen überreichen.

Neben dem WVER sind weitere zwölf Partner an diesem Projekt beteiligt, die das Bundesministerium für Bildung und Forschung mit insgesamt 5,2 Millionen Euro fördert. Gearbeitet wird zum Beispiel daran, wie man Gebäude oder Flussufer vor den Wassermassen schützen kann, an welchen Stellen man den Gewässern mehr Raum geben muss oder in welchen Gebieten künftig noch gebaut werden kann. Mittels Computer-Simulation wird die Flutkatastrophe vom Juli noch einmal komplett „nachgestellt“, damit die Experten beispielsweise sehen können, welche Wege das Wasser genommen hat und wie man die entsprechenden Gebiete in der Zukunft davor schützen kann. „Damit wollen wir die betroffenen Regionen unterstützen, die Alarmierung verbessern und den Wiederaufbau zukunftsfähig gestalten“, betont Thomas Rachel. Die neuesten Forschungsergebnisse sollen direkt in den Wiederaufbau einfließen. Der Dürener Christdemokrat: „Ein so verbesserter Hochwasserschutz soll die Menschen und ihre Heimat schützen.“


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here