Start Politik CDU Kreispolizei erhält Verstärkung

Kreispolizei erhält Verstärkung

Innenminister Herbert Reul hat mit Erlass die Verteilung der 500 Stellen für die Regierungsbeschäftigten festgelegt. Sie können noch in diesem Jahr von den Kreispolizeibehörden eingestellt. Fünf neue Stellen hatte die Kreispolizeibehörde Düren bereits im Sommer letzten Jahres erhalten, die von 2018 auf 2017 aufgrund der angespannten Personalsituation vorgezogen worden war. Von den jetzt noch zu verteilenden 400 Stellen erhält die KPB Düren jetzt weitere fünf Stellen.

105
0
TEILEN
Foto: pixabay
Foto: pixabay
- Anzeige -

Landtagsabgeordnete Patricia Peill, zuständig für den Nord-Kreis Düren, begrüßt die Verstärkung ausdrücklich: „Die ersten 500 Stellen für Regierungsbeschäftigte dürften in diesem Jahr eine erste echte Entlastung für die Kreispolizeibehörden bringen, vorausgesetzt, die Stellen können entsprechend besetzt werden.“ Die insgesamt 10 Stellen für die Polizei im Kreis Düren würden künftig dazu beitragen, dass einige Aufgaben, die bisher von Polizisten wahrgenommen werden, demnächst von Regierungsbeschäftigten übernommen werden könnten. „So können sich wieder mehr Polizisten auf ihre Kernaufgaben konzentrieren und die Präsenz auf der Straße erhöht werden.“

Auch die Kriminalkommissariate können durch diese neuen Stellen nachhaltig entlastet werden, da Regierungsbeschäftigte im besonderen Maße auch Arbeiten in den Geschäftszimmern der Kriminalkommissariate übernehmen können. Die 300 zusätzlichen Einstellungen bei den Polizeianwärtern, die im September 2017 mehr eingestellt wurden, wirken sich erst im Jahr 2020, nach dem dreijährigen Studium, aus. Deshalb werde es 2019 weitere 500 Stellen für Regierungsbeschäftigte geben, die bis 2022 fortgeführt werden, erläuterte Peill.

- Anzeige -

§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here