§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
"Unser Stadtarchiv konnte sich im neuen Quartier in der ehemaligen Realschule gut entwickeln und die Arbeitsbedingungen sind für die Archivarin und die Nutzer besser...
Im Jülicher Kulturbahnhof herrschte Stimmung wie bei einem großartigen Familienfest - es wurden sogar Witze erzählt (Warum war nicht klar, spaßig war es trotzdem)...
Nachdem der Geschäftsführer der Entwicklungsgesellschaft indeland GmbH, Jens Bröker, im Rahmen eines Großeinsatzes gegen Organisierte Schleuserkriminalität in den Fokus geraten sei, habe die Gesellschafterversammlung...
Tischlerin oder doch lieber ein Beruf ein der Pflege? Soll es ein Studium werden oder eine klassische Ausbildung? Und was macht mir eigentlich Spaß,...
König Lukas hat das Maibrauchtum praktisch mit der Muttermilch aufgesogen: Seine Eltern waren 1994 das Königspaar und sein Onkel Heinz gehörte schon in den...