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Randale und Alkohol

Auf Höhe der Bushaltestelle am Brückenkopf-Park waren in der Nacht zu Donnerstag Kriminelle unterwegs. Außerdem hielt die Polizei am Donnerstag einen Mann an, der ohne Helm betrunken im Feld umherfuhr.

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Foto: Jörg Hüttenhölscher stock.adobe.com
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In der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag wurden auf einem öffentlichen Parkplatz an der Aachener Straße und Victor-Gollancz-Straße mehrere Fahrzeuge beschädigt.

Bislang unbekannte Täter schlugen in der Zeit von Mittwoch, 18 bis 6:50 Uhr, die Scheiben von insgesamt vier geparkten Fahrzeugen ein. In allen Fällen wurde der Innenraum der Fahrzeuge durchwühlt, Angaben zu möglichem Diebesgut können zum jetzigen Zeitpunkt nicht gemacht werden.

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Bushaltestelle ebenfalls beschädigt 

In der Nacht auf Donnerstag wurde die Polizei gegen 4 Uhr informiert, dass die Scheiben der Bushaltestellen „Brückenkopfpark“ von Unbekannten teilweise zerstört wurden.

Die Polizei bittet Zeugen, die Hinweise zur Tat oder den Tätern geben können, sich unter der 02421 949 6425 bei der Leitstelle zu melden.

Betrunken ohne Helm im Feld 

Weil er ohne Helm mit seinem Kleinkraftrad unterwegs war, wurde in Jülich am Donnerstag ein 61-Jähriger aus dem Verkehr gezogen und kontrolliert. In der Folge wurde festgestellt, dass der Mann nicht nur ohne Helm, sondern auch ohne Führerschein unterwegs war.

Der Jülicher war mit seinem Fahrzeug gegen 17 Uhr auf dem Feldweg in der Verlängerung der Alten Dürener Straße in Richtung Forschungszentrum gefahren. Er fiel einer Streifenwagenbesatzung auf, weil er keinen Helm trug. Zudem ist der beschriebene Streckenabschnitt nur für den landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben. Bei der darauffolgenden Kontrolle konnte der 61-Jährige weder Papiere für sein Fahrzeug, noch einen Führerschein vorzeigen. Er roch außerdem nach Alkohol. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,38 Promille. Ihm wurde daraufhin eine Blutprobe entnommen, außerdem wurde dem 61-Jährigen die Weiterfahrt untersagt. Neben Trunkenheit im Verkehr wird er sich auch wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis verantworten müssen.


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