Start Nachrichten Rathaus Einkaufsführer für Seniorinnen und Senioren

Einkaufsführer für Seniorinnen und Senioren

70
0
TEILEN
- Anzeige -

Seniorinnen und Senioren, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr aktiv am Einkaufsleben teilnehmen können, soll in Zukunft die Möglichkeit geboten werden ein Einkaufserlebnis in anderer Art und Weise zu erleben. Den Initiatoren Frau Esser-Faber, Herrn Schmitz, Herrn Buers (Ortsvorsteher) und Frau Tavernier-Schwab (Seniorenbeiratsvorsitzende), ist es gelungen Jülicher Schuh- und Bekleidungsgeschäfte sowie Bäcker und Optiker für dieses Projekt zu begeistern.

Ziel soll es sein, dass nicht mehr so mobile Senioren Waren von den teilnehmenden Jülicher Unternehmen bequem nach Hause geliefert zu bekommen und Dienstleistungen in den eigenen vier Wänden durchgeführt werden. Das Einkaufsflair bleibt den älteren Herrschaften so erhalten.
Gerne steht Ihnen auch Frau Tonic-Cober, Tel. 63-268 für weitere Fragen zur Verfügung.
Alle Angaben zu den Betrieben sind ohne Gewähr und stammen von den Anbietern selbst oder aus öffentlich zugänglichen Quellen.

- Anzeige -

Liste der kooperierenden Unternehmen

TEILEN
Vorheriger ArtikelJülicher Klippe 2017
Nächster ArtikelErzählsalon als Instrument der Regionalentwicklung 
Stadt Jülich
Hightech auf historischem Boden - Jülich ist eine Stadt mit großer Vergangenheit. Mit über 2000 Jahren gehört sie zu den Orten mit der längsten Siedlungstradition in Deutschland. In der historischen Festungsstadt und modernen Forschungsstadt, die sich auch mit den Schlagworten „Stadt im Grünen“, „Einkaufsstadt“, Renaissancestadt“, „Herzogstadt“ und „kinder- und familienfreundliche“ Stadt kennzeichnen lässt, leben heute ca. 33.000 Menschen.

§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here