Start Stadtteile Jülich Weihnachtsbaum geschmückt

Weihnachtsbaum geschmückt

Gestifteter Schmuck verschönert Marktplatz

287
0
TEILEN
Mitarbeiter des städtischen Bauhofs auf der Hebebühne bei der Dekoration des Baumes auf dem Marktplatz. Foto: Stadt Jülich/Gisa Stein
- Anzeige -

Der Weihnachtsbaum auf dem Jülicher Marktplatz erstrahlt auch in diesem Jahr im besonderen Glanz. Alljährlich von einem Sponsor gestiftet, wird der stattliche Baum Ende November aufgestellt und mit einer von der Werbegemeinschaft Jülich gestifteten Lichterkette geschmückt. Das diesjährige Exemplar ist etwa 14 Meter hoch und aus dem Sauerland nach Jülich gebracht worden.

Armando Aliaj, Betriebsleiter des auf dem Marktplatz ansässigen Cafés „Extrablatt“ übernahm in diesem Jahr die festliche Gestaltung und stellte die Dekoration mit Christbaumkugeln und roten Schleifen zur Verfügung.

- Anzeige -

Schon während des Schmückens, bei dem der städtische Bauhof mit seinen Mitarbeitern und einer Hebebühne vor Ort unterstützte, kam reichlich Lob von den Passanten. „Alle Besucher der adventlichen Innenstadt können nun auf einen festlich geschmückten und beleuchteten Baum im Zentrum des Marktplatzes blicken und sich daran erfreuen“, heißt es in der Pressemitteilung der Stadt Jülich.

TEILEN
Vorheriger ArtikelFestvortrag des Forschungszentrums
Nächster ArtikelHotline für Opfer von häuslicher Gewalt
Stadt Jülich
Hightech auf historischem Boden - Jülich ist eine Stadt mit großer Vergangenheit. Mit über 2000 Jahren gehört sie zu den Orten mit der längsten Siedlungstradition in Deutschland. In der historischen Festungsstadt und modernen Forschungsstadt, die sich auch mit den Schlagworten „Stadt im Grünen“, „Einkaufsstadt“, Renaissancestadt“, „Herzogstadt“ und „kinder- und familienfreundliche“ Stadt kennzeichnen lässt, leben heute ca. 33.000 Menschen.

§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here