Start Nachrichten 700 Euro gegen die Erdbebenkatastrophe

700 Euro gegen die Erdbebenkatastrophe

Bei der Spendenwoche an der Gesamtschule Aldenhoven-Linnich wurde für Opfer der Erdbebenkatastrophe in Syrien und der Türkei gesammelt. Die Gelder gingen an die „Aktion Deutschland hilft“.

52
0
TEILEN
Foto: F. Post | Gesamtschule Aldenhoven-Linnich
- Anzeige -

Die Spendenwoche an der Gesamtschule Aldenhoven-Linnich (GAL) war im Monat April das Schwerpunktprojekt der Fachschaften Religion und Gesellschaftslehre.

Infolge der Erdbebenkatastrophe in Syrien und der Türkei wurde auch an der GAL über die Situation im türkisch-syrischen Erdbebengebiet informiert. Interessierte Jugendliche bildeten daraufhin ein Schülerkomitee begleitet durch betreuendes Lehrpersonal, am Standort Aldenhoven von Ramona Petri und Florian Post, am Standort Linnich durch die Studienräte David Schneider und Andreas Lausberg. Das Komitee teilte sich in zwei Teams auf; Team Eins recherchierte Informationen zur Situation im Erdbebengebiet, Team Zwei sichtete Spendenorganisationen und deren konkrete Vorhaben vor Ort.

- Anzeige -

Anschließend wurde über Plakate, Flyer und Stellwände ein Spendenaufruf an die Schulgemeinschaft durch das Komitee gestartet. Zudem erstellten die Teams Kurzvorträge zur Präsentation in den Klassen der Mittelstufe. Inhalte waren die aktuelle Situation in den betroffenen Gebieten, die Herausstellung der Spendennotwendigkeit und die Vorstellung eines konkret zu unterstützenden Projekts durch die Spenden. In der Unterstufe wurden Pausensnacks verkauft, die zum Gesamterlös beitrugen.

Eine Woche lang informierten die Teams die Schulgemeinschaft in den Lernzeiten und stellten Spendenboxen unter dem Motto „Jede Spende zählt, sei ein Lebensretter, hilf wo du kannst“ in den Klassenräumen auf. Am Ende kam eine Summe von über 700 Euro zusammen, welche komplett an die „Aktion Deutschland hilft“ geht und zweckgebunden vor Ort in den so schwer betroffenen Gebieten helfen wird.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here