Start Nachrichten Region Bedeutender Besuch am Dürener Bahnhof

Bedeutender Besuch am Dürener Bahnhof

„Der Zustand des Dürener Bahnhofs beschäftigt viele Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt. Die derzeitige Situation ist verbesserungswürdig, insbesondere mit Blick auf die Barrierefreiheit aber auch der allgemeine Zustand“, beschreibt der Dürener Bundestagsabgeordnete Thomas Rachel (CDU) die Situation des Bahnhofs in der Stadt Düren.

90
0
TEILEN
Foto: privat
- Anzeige -

Auf Einladung von Thomas Rachel (MdB) hat nun der Konzernbevollmächtigte der Deutschen Bahn für das Land NRW, Werner Lübberink, den Dürener Bahnhof besucht. Gemeinsam mit Landrat Wolfgang Spelthahn, Christoph Guth und weiteren kommunalpolitischen Vertretern hat Rachel dem Vertreter der Deutschen Bahn die derzeitige Situation am Bahnhof geschildert und gezeigt.

Gemeinsam mit den kommunalen Vertretern hat Rachel ein Maßnahmenpapier formuliert, das Änderungs-Notwendigkeiten am Bahnhof Düren skizziert.

- Anzeige -

Gemeinsam haben wir mit Nachdruck dafür geworben, den Dürener Bahnhof insgesamt aufzuwerten, so Rachel. Die Beteiligten haben sich in dem Gespräch darauf verständigt den Bahnhof und das Bahnhofsumfeld in einem gemeinsamen Prozess weiterzuentwickeln. Die defekten Aufzüge an den Gleisen wurden inzwischen teilweise in Stand gesetzt. Die Aufzüge an Gleis 1 und Gleis 3/4 sind bereits wieder im Betrieb. Der Aufzug an Gleis 6 soll auch zeitnah erneuert werden. Hier wurde bereits die Maschinentechnik ausgetauscht und auch der Aufzugschacht wurde erneuert. Rachel sieht darin einen ersten wichtigen Schritt für mehr Barrierefreiheit am Bahnhof Düren. Auf allen politischen Ebenen wolle man weiterhin aktiv an dem Thema dranbleiben, waren sich Rachel und seine Mitstreiter einig.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here