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Dioxinbelastetes Heu entdeckt

Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Kreises Düren hat bei einer Futtermittelkontrolle in der Gemeinde Inden in einer Partie Heuballen einen erhöhten Dioxinwert festgestellt und dem Landwirt umgehend die Verfütterung des Heus untersagt.

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Foto: Letti-S/pixabay
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Bei einer zweiten Überprüfung des Futters, das 2017 auf einem Areal im Überschwemmungsgebiet der Inde gewonnen worden war, lag der ermittelte Dioxinwert zwar über dem Richtwert, aber noch unterhalb der gesetzlichen Toleranzgrenze für Futtermittel. Dennoch wird von einer Verfütterung des Heus abgesehen. Die Recherche ergab, dass der Landwirt bis dato noch kein Heu aus den belasteten Ballen verfüttert hatte.

Das Umweltamt des Kreises Düren hat ergänzend aus diesem Bereich Bodenproben entnommen. Diese weisen Gehalte auf, die weit unterhalb der geltenden Grenzwerte zum Beispiel für Wohngebiete liegen, so dass hier keinerlei Gesundheitsgefahren zum Beispiel für Spaziergänger oder Jogger bestehen.

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Die Überprüfung von Futtermitteln, die Landwirte im vergangenen Jahr in der weiteren Umgebung inner- und außerhalb des Überschwemmungsgebietes der Inde gewonnen hatten, ergab keine weiteren Befunde. Zusätzlich wurden vorsorglich Probennahmen von tierischen Lebensmitteln und eine engmaschige Überwachung veranlasst, um eventuelle Dioxinaufnahmen von Tieren über ihr Futter auszuschließen.

Die positive Heuprobe war im Rahmen eines Kontrollplanes des Landes NRW in schwermetallbelasteten Gebieten entnommen worden. Dioxine werden von Pflanzen in der Regel nicht über die Wurzeln aufgenommen; die Belastung stammt vielmehr aus dem Erdanhang im Futter.

Es besteht der Verdacht, dass Bodenflächen durch Überflutung bei Hochwasserereignissen der Inde mit belasteten Gewässersedimenten beaufschlagt wurden. Deshalb wird das Umweltamt kurzfristig eine umfassende Beprobung aller Flächen, die zur Herstellung von Futtermitteln genutzt werden, vornehmen.

In Abhängigkeit von den Befunden wird das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz dann entsprechende Nutzungseinschränkungen veranlassen.


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