Start Nachrichten Region Kitas im Blickpunkt

Kitas im Blickpunkt

Der Kreis Düren befragt Eltern von Kindergartenkindern noch bis 30. November online.

222
0
TEILEN
Landrat Wolfgang Spelthahn, Amtsleiterin Elke Ricken-Melchert (l.) sowie Alicia Hicking (r.) und Kira Gatzen hoffen auf eine hohe Beteiligung der Eltern von Kindergartenkindern an den beiden Umfragen des Kreisjugendamtes. Foto: Kreis Düren
- Anzeige -

Um möglichst passgenaue Angebote machen zu können, wendet sich der Kreis Düren mit zwei Onlineumfragen an die Eltern von Kindergartenkindern im Zuständigkeitsbereich seines Jugendamtes (alle Kommunen außer die Stadt Düren, die ein eigenes Jugendamt hat). Die Beantwortung der Fragen erfolgt jeweils anonym, der Zeitaufwand beträgt kaum fünf Minuten.

Mit einer Befragung, die am 30. November endet, möchte der Kreis Düren den tatsächlichen Betreuungsbedarf von Kindern ermitteln. Die Unterlagen erhalten die Eltern derzeit über die Tageseinrichtung ihres Kindes. Ziel der Umfrage ist es, den tatsächlichen Umfang des Betreuungsbedarfes auf der Ebene der 14 Städte und Gemeinden zu ermitteln. Unter allen Teilnehmern dieser Befragung werden zehnmal zwei Eintrittskarten für das monte mare-Freizeitbad in Kreuzau verlost.

- Anzeige -

Eine weitere Onlinebefragung nimmt den Babybegrüßungsdienst in den Blick. Sie richtet sich an alle Familien mit Neugeborenen. Gefragt werden die Eltern von drei bis sechs Monate alten Babys, wie sie den Besuch der ehrenamtlich Tätigen des Babybegrüßungsdienstes bewerten. Ziel ist es, dieses Angebot gegebenenfalls zu optimieren. Zudem können Eltern Angaben zur geplanten Betreuungszeit in einer Kindertageseinrichtung machen. Darüber hinaus können die Eltern sich zum Onlineportal Kita-Navigator äußern, mit dem sie nach einem Betreuungsplatz für ihr Kind suchen können. Diese Befragung erfolgt ebenfalls anonym, ist aber unbefristet.

Weitere Informationen zu den Umfragen gibt es bei Alicia Hicking und Kira Gatzen im Amt für Demografie, Kinder, Jugend, Familie und Senioren des Kreises Düren unter der Rufnummer 02421/22 10 51 000.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here