Start Politik CDU Wider die „Göttliche Ordnung“

Wider die „Göttliche Ordnung“

100 Jahre Frauenwahlrecht sind ein guter Grund für Aufbruchstimmung .

76
0
TEILEN
Landtagsabgeordnete Patricia Peill. Foto: PPP
Landtagsabgeordnete Patricia Peill. Foto: PPP
- Anzeige -

Nettchen Körfer, die eigentlich Maria Catherina hieß, gehörten zu den Frauen der ersten Stunde in Jülich. Sie war Tochter eines Gefängniswärters, mit einem Dachdecker verheiratet und Hausfrau. Vor 100 Jahren, 1919 zog sie für die Zentrums-Partei in den Stadtrat von Jülich ein – gemeinsam mit Parteigenossin Christine de Jonge. Die gebürtige Niederländerin war in Jülich Leiterin des Kindergarten von 1913 bis 1920, anschließend bis 1933 als Stadtfürsorgerin tätig. Heute tragen ihnen zu Ehren zwei Straßen in Jülich ihre Namen. Noch bis 1946 sollte es dauern, ehe in der heutigen Kreisstadt Frauen in politische Ämter gewählt wurden. Nachzusehen ist dies auf der Karte der „Ersten Ratsfrauen in NRW“ die anlässliche des Jubiläums 100 Jahre Frauenwahlrecht von der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Frauenbüros und Gleichstellungsstellen NRW erstellt worden ist.

Im Jülicher Kulturbahnhof hatte die Frauen Union (FU) im Bezirk Aachen einen Erinnerungstag initiiert. Patricia Peill, in Personalunion Landtagsabgeordnete und Vorsitzende der regionalen FU, hielt eine flammende Rede vor (über) 100 Geschlechtsgenossinnen. Im Bundestag läge der Frauendurchschnitt in der CDU-Fraktion bei 30,7 Prozent. den Durchschnitt würden die Linken und Grünen heben. In der eigenen Landtagsfraktion seien von 72 Abgeordneten nur 17 Frauen. „Das ist weniger als ein Viertel! Das Wahlrecht zu erlangen, das uns Frauen heute so selbstverständlich ist, ist erst der erste Schritt gewesen. Das Ziel einer Parität der politischen Vertreter ist noch lange nicht erreicht“, betonte Peill. Wichtig sei die Dankbarkeit gegenüber den mutigen und unnachgiebigen Frauen Anfang des 20. Jahrhunderts die es nicht als „Göttliche Ordnung“ angesehen hätten, dass Frauen hart arbeiteten, Miternährerinnen waren, den Haushalt führten die – oft – vielen Kinder erzogen und sich dennoch ihren Männern untergeordneten. Frauen hätten sich vernetzt und unterstützt und trotz Rückschlägen für die Rechte der Frauen gekämpft! „Das ist das Entscheidende, was wir heute von gestern ebenfalls lernen können – und, dass wir es letztlich nur im Verbund mit den Männern können, die uns Frauen unterstützen.“

- Anzeige -

August Bebel wäre einer der ersten Feministen gewesen. Auf ihn geht der Satz zurück: „Wenn nur die Gruppe der Frauen aufgestanden wäre, hätte das sicherlich nicht zur Einführung des Frauenwahlrechts geführt!“ Patricia Peill rief die Frauen auf, dieses Recht auch geltend machen. „Das können wir nur, wenn wir nicht nur zur Wahl gehen, sondern uns auch zur Wahl stellen.“

Unterstützung fand sie bei Bundestagsabgeordnetem Thomas Rachel, der in seiner Rede den Frauen Unterstützung zusagte. „Ich selbst habe nur gute Erfahrungen mit Frauen“ und verwies auf die drei Ministerinnen, mit denen er arbeitet, der Bundesvorsitzenden Annegret Kramp-Karrenbauer und die Bundeskanzlerin Angela Merkel. Beispiele für gelungene Mitbestimmung von Frauen im politischen und gesellschaftlichen Leben. Aber: „Für diese Veränderungen haben wir verdammt lange gebraucht.“

Regional ist der Anfang gemacht: Mit den Frauen, die an der Veranstaltung 100 Jahre Frauenrecht teilgenommen haben, ist ein erster Impuls erreicht worden. Es geht weiter.Darauf haben sich die Frauen noch an diesem Abend verständigt. Am Nachfolgetermin wird derzeit erarbeiten. Abschließend gab es den schweizer Kultfilm „Die göttliche Ordnung“, über einen kleinen Ort im Jahre 1971, in dem Frauen sich stark machten für die Einführung ihres Wahlrechtes.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here