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Wohnungsbau im Kreis Düren wird gefördert

Im Rahmen des Wohnraumförderprogramms 2018 bis 2022 wurden dem Kreis Düren für das laufende Jahr 2018 Fördermittel in Höhe von 7,9 Mio. Euro bereitgestellt. Förderschwerpunkt mit 6,2 Millionen Euro bleibt die Förderung von mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen in der Mietraumförderung.

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Foto: martaposemuckel/pixabay
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Entgegen der bisherigen Fördersystematik soll nunmehr auch die Eigentumsförderung durch gezielte Anreize mit einem Volumen von 0,7 Mio. deutlich verbessert werden. Dies gilt auch für die Modernisierung von Bestandsimmobilien, die durch attraktive Förderkonditionen verbessert wurden. Für diese Maßnahmen wurde Fördermittel in Höhe von 1 Mio. bereitgestellt.

Der Neubau von Mietwohnungen wird mit Darlehen in Höhe von 1450 bis 1.680 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche gefördert. Darüber hinaus können zum Beispiel Zusatzdarlehen für kleine Wohnungen und der Einbau eines Aufzuges gefördert werden. Die Darlehen mit einer Zinsbindung von 20 oder 25 Jahren sind je nach Kommune bis zum 10. Jahr zinslos und ab dem 11. Jahr mit 0,5 Prozent zu verzinsen. Der laufenden Verwaltungskostenbeitrag beträgt 0,5 Prozent, die Tilgung 1 Prozent. Darüber hinaus wird nach Fertigstellung der Baumaßnahme ein Tilgungsnachlass von bis zu 15% gewährt.

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Die Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum (Eigentumsförderung) für Haushalte innerhalb der Einkommensgrenzen der sozialen Wohnraumförderung erfährt eine deutliche Aufwertung. So ist nunmehr wieder eine Neubauförderung landesweit möglich. Des Weiteren wird bei der Ermittlung des Fördervolumens nicht mehr zwischen dem Neubau oder dem Erwerb einer Bestandsimmobilie differenziert und auch die Höhe der Förderung hat eine deutliche Steigerung erfahren. So ergibt sich zum Beispiel für einen 4 Personenhaushalt mit 2 Kindern in der Kostenkategorie 2 ein Förderdarlehen in Höhe von 100.000 € und ein möglicher Tilgungsnachlass von 7.500 Euro. Das Darlehen wird für die Dauer von 20 Jahren lediglich mit 0,5 Prozent verzinst. Der laufende Verwaltungskostenbeitrag beträgt ebenfalls 0,5 Prozent, der einmalige 0,4 Prozent. Die Tilgung beträgt beim Neubau 1% und beim Erwerb einer Bestandsimmobilie 2 Prozent.

Um auch den Wohnungsbestand bestmöglich zu nutzen, wurde auch die bisherige Modernisierungsförderung deutlich verbessert. Im Vordergrund steht die barrierefreie und energetische Modernisierung von Einfamilienhäusern und Mietwohnungen. Dazu zählen beispielhaft der Einbau einer neuen Heizungsanlage ebenso wie der Einbau eines Treppenliftes oder einer bodengleichen Dusche.

Derartige Maßnahmen können mit zinsgünstigen Darlehen bis zu 100.000 Euro pro Wohnung gefördert werden. Die Darlehen haben eine Zinsbindung von 20 oder 25 Jahren und sind in den ersten 10 Jahren zinslos. Ab dem 11. Jahr fällt ein Zins von 0,5 Prozent an. Der laufende Verwaltungskostenbeitrag beträgt 0,5% und der einmalige 0,4 Prozent. Getilgt wird das Darlehen mit 2%. Bei der Finanzierung des Modernisierungsvorhabens ist kein Eigenanteil mehr zu erbringen und ein Tilgungsnachlass von 20 Prozent möglich. Fördervoraussetzung ist jedoch u. a. die Einhaltung von Mietpreis- und Belegungsbindungen bzw. bei Eigenheimen die Einhaltung der Einkommensgrenzen der sozialen Wohnraumförderung (zum Beispiel bei einem Bruttoeinkommen ca. 52.000 Euro für einen 4-Personenhaushalt).

Über Einzelheiten bei der Eigenheimförderung und die weiteren Fördermöglichkeiten können sich Interessierte im Kreishaus bei den Mitarbeitern im Amt für Recht, Bauordnung und Wohnungswesen informieren (Tel.02421/2227-11 und 2227-14) oder im Internet unter www.kreis-dueren.de weitere Informationen erhalten.


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