Für den Schutz und Erhalt von Baudenkmälern im laufenden Jahr stehen Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen in Höhe von insgesamt 7500 Euro zur Verfügung. Förderfähig sind Maßnahmen, die der Instandsetzung, Erhaltung, Freilegung oder Sicherung sowie der wissenschaftlichen Erforschung, der Erfassung oder der Präsentation von Denkmälern im Sinne des Denkmalschutzgesetzes sowie von in Denkmalbereichen liegenden Objekten dienen.
Eine entsprechende denkmalrechtliche im Sinne des nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetzes (DSchG NRW) muss vorliegen oder beantragt werden.
Nicht förderfähig sind Modernisierungsmaßnahmen wie die energetische und technische Ertüchtigung von Gebäuden und die Erneuerung von Heizungs- oder Elektroanlagen. Ebenso ist eine Förderung ausgeschlossen, wenn für dieselbe Maßnahme bereits andere Landes-, Bundes- oder EU-Fördermittel bewilligt wurden. Wer in den Genuss einer Förderung für entsprechende Maßnahmen kommen möchte, kann seine Interessensbekundung bis zum 30. September per Email an denkmal@juelich.de senden.
Die Mittel können nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel vergeben werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Für Rückfragen steht die Untere Denkmalbehörde der Stadt Jülich zur Verfügung.
















